AdA-Kurzlehrgang zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Veranstaltungsdetails
Ziel des Lehrgangs ist es, bei den Teilnehmenden die Fach-, Sozial-, Ich- und Methodenkompetenz zu erhöhen, damit sie in der Lage sind Ausbildungssituationen
- selbständig zu planen
- durchzuführen und
- zu kontrollieren.
Im Laufe des Lehrgangs wird der Dozent eine Unterweisung/eine Präsentation vorstellen und anhand dieser grundsätzliche Probleme bewusst machen. Danach werden die berufs- und arbeitspädagogischen Inhalte überwiegend selbständig und anwendungsbezogen erarbeitet.
Inhalte:
- Ziel der Berufsausbildung, Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen
- Lern- und Behaltensprozess aus Sicht der Hirnforschung
- Planung, Durchführung und Kontrolle des Lernprozesses
- Rahmenbedingungen
- Thema
- Feinlernziele - SMART-Regel
- Motivation
- Methoden als Wege zum Ziel
- Auswahl der Arbeitsmittel
- Medien, Kommunikationsmittel zur Unterstützung und Verbesserung von Lernprozessen
- Mediale Wirkung eines Ausbilders
- Lernzielkontrolle
Unterrichtszeiten: Donnerstag, Freitag und Montag jeweils von 8:30 - 16:30 Uhr
Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt.
In diesem Lehrgang wird ausschließlich auf die praktische Prüfung der Ausbildereignungsprüfung vorbereitet und er eignet sich daher besonders für TeilnehmerInnen, die die schriftliche Prüfung bereits absolviert haben oder sich von ihr freistellen lassen können. Muss die gesamte Prüfung absolviert werden, empfehlen wir, unseren zweiwöchigen Intensiv-Lehrgang zu besuchen.
Die Ausbildereignungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs und muss einzeln angemeldet werden. Regulär findet die schriftliche Prüfung am ersten Dienstag jedes Monats statt und die praktische in den darauffolgenden Wochen (außer im Juli, hier findet keine Prüfung statt). Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Seite der IHK Braunschweig unter Ausbildereignungsprüfung.
Der Lehrgang ist als Bildungsurlaub nach Nds. Bildungsurlaubsgesetz durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) anerkannt. Der Antrag auf Freistellung für eine als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltung sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn beim Arbeitger gestellt werden.