Krankenhausreform absolut notwendig - aber nicht ohne Anpassungen auf Landesebene

Eine hochwertige und gleichwertige medizinische Versorgung ist für die Bevölkerung und als Standortfaktor für die Wirtschaft essenziell. Daher hält es die IHK Braunschweig wie die IHK Niedersachsen (IHKN) für absolut notwendig, den Spielraum auf Landesebene bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu nutzen.
Die Krankenhäuser stehen vor erheblichen Herausforderungen wie Bürokratie, Investitionsstau, Personalmangel und finanzielle Defizite. Die Kosteneffizienz des deutschen Gesundheitssystems wird im internationalen Vergleich oftmals als stark verbesserungsbedürftig bezeichnet. Die Kommunen als Krankenhausträger finanzieren derzeit einen Großteil der Defizite der Krankenhäuser aus ihren eigenen Haushalten, um die Standorte zu erhalten. Private und freigemeinnützige Krankenhäuser fühlen sich benachteiligt, da sie in der Regel nicht von öffentlichen Zuschüssen profitieren. Um dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen, hat der Bund die längst überfällige Reform in Gang gesetzt. Das KHVVG trat am 1. Januar 2025 in Kraft, die vollständige Umsetzung der Reform soll bis 2029 abgeschlossen sein.
Die Forderungen der IHK Braunschweig und der IHKN zur Umsetzung des KHVVG in Niedersachsen:

Forderung 1: Gleichwertige regionale medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen

  • Niedersachsen muss die Krankenhausplanung an regionale Bedürfnisse anpassen und eine kluge Standortverteilung der Krankenhäuser sicherstellen.
  • Die Notfallversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sollte gut koordiniert und der Einsatz von Rettungshubschraubern berücksichtigt werden.
  • Angebote angrenzender Länder sollten in die Planungen einbezogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Forderung 2: Auswirkungsanalyse als Entscheidungsbasis

  • Das Land Niedersachsen muss die Auswirkungen des KHVVG umfassend analysieren, insbesondere die Vorhaltevergütung und deren Einfluss auf die Krankenhausfinanzierung.
  • Es muss klar sein, welche Häuser bestehen bleiben und wie sich die Versorgung im ländlichen Raum verändert.
  • Die Standorte der Maximalversorger müssen transparent sein.

Forderung 3: Finanzierung der Krankenhäuser sicherstellen

  • Die IHK Braunschweig und die IHKN fordern Niedersachsen dazu auf, beim Bund die aktuell auflaufenden Defizite aller Kliniken bis zur endgültigen Umsetzung der Reform einzufordern.
  • Der Bund muss für den Ausgleich der Defizite bei allen Krankenhäusern, egal welcher Trägerschaft, Sorge tragen, da es sich hierbei um dringend benötigte Betriebskosten handelt.

Forderung 4: Förderung digitaler Technologien und telemedizinischer Angebote

  • Das Land muss den Einsatz digitaler Technologien und Plattformen vorantreiben und harmonisieren, einschließlich telemedizinischer Angebote, Künstlicher Intelligenz und der Weiterbildung des medizinischen Personals im Umgang mit digitalen Tools.

Forderung 5: Bürokratieabbau im Gesundheitswesen

  • Niedersachsen sollte die Dokumentationspflichten vereinfachen, Verwaltungsprozesse digitalisieren und Routineaufgaben automatisieren, um den Beschäftigten mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben.
Die Vollversammlung der IHK Braunschweig hat am 28. April 2025 das vom IHKN-Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft entwickelte Positionspapier „Krankenhausreform absolut notwendig - aber nicht ohne Anpassungen auf Landesebene“ mit vier Enthaltungen beschlossen.
Stand: 25.09.2025