Nr. 4048782

§ 34 c GewO

Seit dem 1. August 2018 besteht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht.

Die WEG-Reform ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft. Das Gesetz hat deutliche Veränderungen für WEG-Verwalter mit sich gebracht. Unter anderem wurde ein Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt.