Kurier-, Express- und Paketdienste
Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (inklusive Anhänger), die im Kurier- und Expressdienst eingesetzt werden, sind genehmigungsfrei. Bei der Existenzgründung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.