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Rechtliche Rahmenbedingungen

Birlle liegt auf einem aufgeschlagenen Gesetzesbuch © via www.pixabay.com

Hier finden Sie zahlreiche Hinweise zu verschiedenen Gesetzen und Verordnungen im rechtlichen Rahmen des Güterverkehrs.

LKW auf Autobahn © Markus Spiske via www.pexels.com

Beim internationalen Verkehr bzw. grenzüberschreitenden Verkehr, befindet sich die Be- und die Entladestelle in unterschiedlichen Ländern.

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Die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes – und somit auch diejenigen der Erlaubnispflicht – finden auf folgende Beförderungseinheiten keine Anwendung.

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Ein Unternehmer, der eine Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen, durchführen möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen unteren Verkehrsbehörde.

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Bei Überschreitung der Grenzabmessungen und/oder Grenzgewichte nach der StVO und der StVZO benötigt der Transportunternehmer von der zuständigen unteren Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung

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Die europäische Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt in Verbindung mit der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV) die Sozialvorschriften in der Bundesrepublik.

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Werkverkehr bezeichnet besondere Transportleistungen, die nicht im Vordergrund einer unternehmerischen Tätigkeit stehen und insbesondere nicht gewerblich durchgeführt werden, sondern als Mittel zum Zweck.

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Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (inklusive Anhänger), die im Kurier- und Expressdienst eingesetzt werden, sind genehmigungsfrei. Bei der Existenzgründung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.