Gewerblicher Güterkraftverkehr

Ein Unternehmer, der eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, einschließlich von Anhängern mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen, durchführen möchte, benötigt neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen unteren Verkehrsbehörde.
Für die Genehmigungserteilung der Güterkraftverkehrslizenz bzw. der EU-Lizenz sind nach Berufszugangsverordnung (GBZugV) neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Güterkraftverkehrs durch den Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte nachzuweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Zum Nachweis sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen, anhand welcher geprüft werden kann, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Folgende Dokumente können beispielsweise von der Behörde verlangt werden:
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister „Belegart O“

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Anhand einer Eigenkapitalbescheinigung, welche nach vorgeschriebenem Muster durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder von einem Kreditinstitut ausgestellt werden kann, muss der Güterkraftverkehrsunternehmer finanzielle Reserven in folgender Höhe nachweisen:
  • Für das erste Fahrzeug = 9.000 €
  • Für jedes weitere Fahrzeug = 5.000 €
Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen:
  • Finanzamt
  • Träger der Sozialversicherung
  • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Stadt-/Gemeindekasse
Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Unternehmereigenschaft gegeben und nachweisbar sein.

Fachliche Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Weitere Informationen zur Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Güterkraftverkehrs erhalten hier.