Right to Repair auf dem Weg durch den Trilog

Im Rahmen des Right to Repair oder des Anspruchs auf Reparatur ist geplant, dass Verkäufer während der gesetzlichen Garantie Reparatur den Vorrang vor Ersatz einräumen müssten, solang diese günstiger oder genauso teuer ist wie ein Ersatzprodukt.
Das Parlament setzt sich auch dafür, wieder aufbereitete Geräte als Alternative zur Verfügung zu stellen, sollte ein Produkt nicht repariert werden können. Das Parlament will zudem unabhängigen Reparaturbetrieben den Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen erleichtern. Außerdem sind auf der nationalen Ebene Reparaturplattformen geplant, die es Kunden erleichtern sollen, einen Reparaturbetrieb in ihrer Nähe zu identifizieren.

Hintergrund

Das Right to Repair ist eng mit der ebenfalls im Trilog steckenden Ökodesignverordnung verbunden, welche zum Ziel hat, Nachhaltigkeitskriterien bereits im Design von speziell Elektrogeräten anzulegen. Die DIHK hat sich bereits mit zwei Stellungnahmen in den Prozess eingebracht (Stellungnahme DIHK, Mai 2023) und daneben zahlreiche Gespräche mit Stakeholdern geführt (Link).

Kritische Punkte

Kritische Punkte, welche die DIHK in ihren Stellungnahmen identifiziert hat, sind vor allem der erwartete hohe bürokratische und logistische Aufwand, den das Vorhalten von Ersatzteilen für mehrere Jahre und das Bereitstellen des Reparaturformulars für Einzelhändler und Hersteller mit sich bringen können. Zudem ist eine der entscheidenden Fragen, wie mit Produkten umgegangen werden soll, die aus Drittstaaten importiert werden. Außerdem sollte aus dem Gesetz klar hervorgehen, wie lang Kunden eine Reparatur verlangen können und ob die Fristen für jede Produktkategorie unterschiedlich definiert werden. Sorge bereitet ebenfalls, dass eine mögliche deutliche Ausweitung über delegierte Rechtsakte, die Vorhersehbarkeit und die Transparenz deutlich beeinträchtigt.
Auch wurde die DIHK immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fachkräfte zur Reparatur von Produkten nur begrenzt vorhanden sind. Insgesamt hat sich die DIHK für mehr Freiwilligkeit und eher für Anreize statt Gesetze ausgesprochen, sodass Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie Reparaturen anbieten möchten und in welcher Form.

Ausblick

Das Europäische Parlament strebt einen Abschluss vor der Europawahl im kommenden Juni an, um im Wahlkampf mit der erfolgreichen Verabschiedung werben zu können. Allerdings wird die Zeit bis zur Wahl zunehmend knapp, vor allem da schwierige Diskussionen zwischen Parlament und den Mitgliedsländern im Rat erwartet werden. Die Diskussion dürfe sich unter anderem darum drehen, welche Produkte genau in der Richtlinie inkludiert werden. Das Parlament möchte nämlich noch über die ursprünglichen Pläne hinausgehen, die vorsahen, dass lediglich diejenigen Produkte erfasst werden, die unter die Reparaturstandards der Ökodesignverordnung fallen. Ein weiterer strittiger Punkt dürfte das Vorhaben werden, die gesetzliche Garantie um ein Jahr zu verlängern, nachdem ein Produkt repariert wurde. Die DIHK wird die Verhandlungen genau verfolgen.
Quelle: DIHK
Stand: 27.11.2023