Vorschlag zum "Recht auf Reparatur"

Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft steht im Mittelpunkt der umweltpolitischen Dimension des Green Deals und gilt als elementarer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Der neue Vorschlag der Kommission stellt die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkte in den Fokus. Ein Anspruch auf Reparatur soll gesetzlich verankert werden.
Betroffen sollen zunächst nur Elektrogeräte sein, die bereits den Reparaturstandards der Ökodesign-Richtlinie unterliegen, also Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauer, Server, Vorrichtungen zur Datenspeicherung sowie Mobilfunkgeräte und Tablets. Die Kommission plant allerdings, in Zukunft über delegierte Rechtsakte weitere Produktkategorien hinzuzufügen.Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung müssen Verkäufer zukünftig eine Reparatur anbieten. Davon abgesehen werden darf nur, wenn diese teurer ist als der Ersatz.
Weitere Regelungen sollen die Inanspruchnahme einer Reparatur nach Ablauf der Gewährleistung erleichtern. Dazu gehören u. a.:
  • ein Rechtsanspruch auf Reparatur für Kunden gegenüber Herstellern für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wobei die Hersteller selbst entscheiden können sollen, ob sie eine Reparatur kostenlos oder gegen Gebühr anbieten,
  • eine Informationspflicht für Hersteller, welche Produkte Verbraucher selbst reparieren müssen,
  • eine Matchmaking-Reparaturplattform, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu erleichtern,
  • die Einführung eines standardisierten Formulars für Reparaturinformationen, das Kunden beim Hersteller anfordern können,
  • die Entwicklung eines freiwilligen europäischen Qualitätsstandards für Reparaturbetriebe, die sich einer höheren Qualität verpflichten.
Der Kommissionsvorschlag wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und dem Rat der EU beraten und muss dann von beiden Gremien angenommen werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses können sich noch wesentliche Änderungen ergeben.

Weitere Informationen und den Verordnungsvorschlag finden Sie auf der Website der EU-Kommission.