Umweltvorgaben für den Handel

Die aktuellen gesetzlichen Änderungen im Rahmen der nationalen Umsetzungen diverser umweltbezogener EU-Vorgaben betreffen neben der Industrie vor allem auch den Handel. Wichtig ist es nun, vorausschauend zu planen und zu handeln. Wir haben Ihnen diesbezüglich für die wichtigsten Verbote und Pflichten eine Übersicht zusammengestellt in der kurz und bündig beschrieben ist was zu tun ist, ab wann die Vorgabe gilt und welche Ausnahmen und Hinweise gelten. Diese finden Sie hier zum Download und die dargestellten Inhalte werden nun nachfolgend an dieser Stelle aufgelistet:

Aus dem Verpackungsgesetz

Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Im Einzelnen folgen daraus folgende Verbote und Pflichten, welche bereits in Kraft getreten sind oder in Kürze in Kraft treten:
  • Plastiktütenverbot
  • Ausweitung der Pfandpflicht
  • Registrierungspflicht (vor allem für Serviceverpackungen)
  • Informations- & Nachweispflicht
  • Prüfpflicht im E-Commerce
  • Zwingendes Angebot von Mehrwegalternativen

Aus der Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie -kennzeichnungsverordnung

Das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffartikel und von Artikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff ist seit dem 03.07.2021 verboten. Weiterhin müssen Einwegkunststoffartikel auf ihrer Verpackung oder auf dem Produkt selbst eine deutlich sichtbare, gut lesbare und unauslöschliche Kennzeichnung mit Verbraucherinformationen tragen.

Aus dem GEIG

Ladesäulenpflicht: Künftig muss bei Neubauten oder im Zuge einer umfangreichen Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes mit mehr als sechs PKW-Stellplätzen jeder dritte Stellplatz einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein.

Aus dem Elektrogesetz

Das Elektrogesetzt regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und führt in der neuen Novellierung weitere Vorgaben ein in Bezug auf:
  • Obhutspflicht
  • Rückgabe von Altgeräten im Lebensmittel-Einzelhandel
  • Informationspflichten im Handel

Aus dem Batteriegesetz

Die Änderungen des deutschen Batteriegesetzes haben erhebliche Auswirkungen auf deutsche Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus. Darunter fallen speziell die Kosten durch Gebühren und Entsorgungsaufwände und die Änderungen betreffen:
  • Registrierung und Rücknahme
  • Kennzeichnung
  • Vertrieb ins EU-Ausland
Datum: 22.11.2021