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Wer eine eigene Homepage betreibt oder im Internet etwas anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten - dazu zählt auch eine Datenschutzerklärung.
Wer eine eigene Homepage betreibt oder im Internet etwas anbietet, hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Diese Seite gibt einen Überblick darüber, welche Angaben das Impressum enthalten muss.
Händler müssen in ihrem Shop informieren, ob sie bereit sind, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen.
Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.