BMWi fördert den Aufbau von regionalen Transformationsnetzwerken in der Fahrzeugindustrie
Die Transformationsnetzwerke sind das erste Projekt aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie, mit dem die Bundesregierung die mittel- und langfristigen Herausforderungen des Strukturwandels in der Automobilindustrie angehen will. Bis zu 200 Millionen Euro stehen für die Vernetzung in den Regionen bereit. Projekte können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Das Ziel der Förderung von Transformationsnetzwerken in fahrzeugindustriell- und zulieferergeprägten Regionen ist:
- Die Erarbeitung einer Transformationsstrategie im regionalen Maßstab, unter Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure, je gefördertem Netzwerk.
- Die Durchführung von Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch im regionalen Maßstab. Der Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch soll einen Beitrag zur Erarbeitung einer Transformationsstrategie leisten und sich in eine solche einordnen.
- Eine koordinierte Umsetzung der Transformationsstrategie unter Einbezug der relevanten Akteurinnen und Akteure im regionalen Maßstab. Die Transformationsnetzwerke sollen durch die Koordinierung und das Transfermanagement die Umsetzung wesentlich unterstützen.
- Stärkung von technologischen, digitalen, organisatorischen oder arbeitsgestaltenden Kompetenzen durch Qualifizierung.
Die Förderung von Transformationsnetzwerken ist auf maximal vier Jahre begrenzt bzw. wird durch die Laufzeit des Zukunftsfonds Automobilindustrie begrenzt.
Förderfähig ist nur die Organisation, die das Transformationsnetzwerk durchführt, d.h. es wird nur einen Zuwendungsempfangenden geben. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die fahrzeugindustriell- und zuliefergeprägten Regionen fachlich kompetent und unter Beachtung weiterer Randbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.
und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die fahrzeugindustriell- und zuliefergeprägten Regionen fachlich kompetent und unter Beachtung weiterer Randbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.
Zielgruppe sind u.a. Unternehmen, insbesondere KMU, der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie, Beschäftigte dieser Unternehmen, Beschäftigtenvertretung, Gewerkschaften, Kommunen und in Bezug auf den gesellschaftlichen Diskurs die Bevölkerung.
Projektskizzen können ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 an das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie, Referat IVA3, 11019 Berlin gesendet werden. Die Interessenten werden bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für das Jahr 2022 ist eine Einreichung von Vorhabenskizzen bis zum Stichtag 31. März 2022 möglich. Im weiteren Prozess wird ein Projektträger die Verwaltung der Fördermittel übernehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung, die hier abrufbar ist sowie unter www.kopa35c.de.
Quelle: DIHK
Stand: 12.07.2021