Teillösung für KfW-Förderung energieeffiziente Gebäude

Nach dem abrupten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude am 24. Januar hat sich die Bundesregierung auf das weitere Vorgehen geeinigt. Alle bis zum Antragsstopp eingegangenen und förderfähigen Anträge sollen genehmigt werden. Zudem soll die zukünftige Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden.
Die am 1. Februar vorgestellte Lösung sieht vor, dass alle Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und gegebenenfalls genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Die zukünftige Gebäudeförderung soll im Sinne eines klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlichen Ansatzes neu aufgesetzt werden. Dem Vernehmen nach sollen nur noch Sanierungen und Neubauten nach dem EH40-Standard gefördert werden, und das mit reduzierten Fördersummen. Das Anschluss-Programm hat einen Deckel von einer Milliarde Euro und soll nur bis Jahresende gelten. Anschließend soll ein weiteres Programm für klimafreundliches Bauen aufgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben vom 24. Januar 2022.
Quelle: DIHK
Stand: 03.02.2022