Nr. 4099678

Tipps zur Existenzgründung

Liste

Tipps zur Existenzgründung

Wenn Sie aus einem anderen Land stammen und sich in Deutschland selbständig machen möchten, ist Ihnen die Industrie- und Handelskammer gern behilflich. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Beratungsangebote nutzen. Die Auskünfte, Informationen und Beratungen sind für Sie selbstverständlich kostenlos.

EU-Bürger

EU-Bürger dürfen sich in Deutschland frei aufhalten und ein Gewerbe gründen (Niederlassungsfreiheit). Sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für deutsche Staatsbürger. Generell besteht in Deutschland Gewerbefreiheit – für bestimmte Handwerkstätigkeiten und in Branchen wie dem Transportwesen, dem Bewachungsgewerbe und der Versicherungsvermittlung gibt es jedoch Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Selbstständigkeit. Erkundigen Sie sich bei den Gründungsberatern der berufsständischen Kammern oder beim Gewerbeamt, ob Sie für Ihre Gründung bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Einen ersten Überblick über gewerberechtliche Erlaubnisse für IHK-zugehörige Gründer erhalten Sie in unseren Brancheninformationen.

Bürger aus Nicht-EU-Staaten

Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchten, müssen bereits vor ihrer Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltserlaubnis zwecks selbstständiger Tätigkeit in Deutschland beantragen. Diese Anträge werden über das Auswärtige Amt der für den geplanten Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet.
Die Ausländerbehörde prüft zunächst, ob dem Antragsteller die Einreise gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist auch, dass keine Gesetzesverstöße oder andere Negativmerkmale zu der Person vorliegen. Anschließend ist die Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz zu prüfen. Dazu spielt eine Rolle, ob
  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an dem Gründungsvorhaben besteht,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Außerdem beurteilen die Behörden, ob das Vorhaben tragfähig ist, der Gründer ausreichende unternehmerische Erfahrungen und Qualifikationen mitbringt, Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden, Kapital eingesetzt sowie ein Beitrag für Innovation und Forschung geleistet wird. Fachkundige Körperschaften, öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen und Gewerbebehörden werden zu diesem Zweck um Stellungnahmen gebeten. Die Entscheidung liegt jedoch letztlich bei der Ausländerbehörde. Bewilligt sie den Antrag, erteilt sie in der Regel eine befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei oder drei Jahre. Wenn die Selbstständigkeit erfolgreich und der Unterhalt des Gründers dauerhaft gesichert ist, wird die Aufenthaltserlaubnis anschließend entfristet.
Auch Einreisewillige Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft ohne entsprechende Aufenthaltserlaubnis unterliegen diesem Prüfungsverfahren; sie werden wie Selbstständige betrachtet.

Anderer Aufenthaltsstatus

Zwischen EU-Bürger mit Niederlassungsfreiheit und Nicht-EU-Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung gibt es einige andere Aufenthaltsstatus – zeitlich befristet oder an einen Zweck gebunden. Ob Ihr Status
  • eine selbstständige Tätigkeit erlaubt,
  • das vollständige Prüfverfahren nach § 21 AufenthG erfordert,
  • oder eine selbstständige Tätigkeit ausschließt,
hängt davon ab, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis zur unbeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Im Zweifelsfall kann Ihnen Ihre zuständige Ausländerbehörde Auskunft geben.

Antragstellung für Nicht-EU-Ausländer

Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit erhalten Sie bei der Botschaft oder Ausländerbehörde und Sie stellen ihn auch dort. Reichen Sie bitte mit dem Antrag folgende Unterlagen in deutscher Sprache ein. Beim Zusammenstellen der Nachweise können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte behilflich sein.
  • Vollständiger Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Nachweis von eventuell einzubringendem Eigenkapital oder Kreditzusage
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Lebenslauf einschließlich Zeugnisse bzw. Beschäftigungsnachweis
  • Genehmigung (bei Genehmigungspflicht zur geplanten Tätigkeit)
  • Kopie des Antrags auf Erlaubnis einer selbstständigen Tätigkeit.
Wenn es sich um eine GmbH handelt zusätzlich:
  • Gewerbeanmeldung
  • Gesellschaftervertrag (ggf. im Entwurf)
  • Handelsregisterauszug
  • Stammkapitalnachweis
  • Geschäftsführer- / Arbeitsvertrag (mit Gehaltsangabe)
  • Miet- und Pachtverträge (ggf. im Entwurf).
Und bei Geschäftsführer-Wechsel oder Übernahme einer GmbH darüber hinaus:
  • Kaufvertrag und Inventarbewertung
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  • aktuelle BWAs
  • Nachweis von Geschäftsverbindungen in Deutschland / der EU inklusiv Umsatz-Angaben.
Die Zeit bis zur Entscheidung hängt wesentlich von der Vollständigkeit und Aussagekraft der eingereichten Unterlagen ab.
Viele berufstätige Frauen müssen noch immer die Doppelbelastung aus Familie und Beruf bewältigen. Häufig ist es schwer, eine geeignete Anstellung in Teilzeit zu finden. Eine selbständige Tätigkeit in Teilzeit kann hier eine Alternative bieten. Doch gerade im Hinblick auf die Sozialversicherung gilt es einiges zu beachten.
Manchmal ist es für Frauen nach der „Familienphase“, wenn die Kinder groß sind, auch schwierig, wieder ins Berufsleben zurück zu finden. Dann bietet sich auf einmal vielleicht die Gelegenheit, einen alten Traum zu verwirklichen und ein eigenes Unternehmen zu gründen. Oder einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Doch die Gründung oder Übernahme eines Betriebes ist mit finanziellen Risiken verbunden. Da man meist nur einmal im Leben ein Unternehmen gründet, fehlt die Erfahrung. Doch wie können Sie Fehler vermeiden und Risiken minimieren? Ganz einfach: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der IHK. Wir setzen uns gern mit Ihrem Vorhaben individuell auseinander.
Denken Sie bitte immer daran, dass Sie mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen möchten. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig mit der finanziellen Seite Ihres Vorhabens auseinander setzen. Wie hoch ist der Kapitalbedarf für erforderliche Investitionen und die Anlaufkosten? Welche Kosten haben Sie? Welchen Unternehmerlohn benötigen Sie? Welchen Umsatz müssen Sie erzielen, um alle Kosten zu decken und einen auskömmlichen Gewinn zu erwirtschaften? Diese und andere Fragen sollten Sie sich vor dem Start in die Selbstständigkeit beantworten. Wir helfen Ihnen gern dabei.
Bei nebenberuflichen Existenzgründungen ist der Kapitalbedarf meist geringer als bei einer geplanten Vollexistenz. Auch sind die finanziellen Risiken geringer, da der Lebensunterhalt durch ein weiteres Einkommen gedeckt ist. Oder das Familieneinkommen ist durch den Partner gesichert. Vielleicht sind Sie auch Student und beziehen Bafög oder Sie haben noch einen 450 Euro-Minijob. Doch auch bei einer Existenzgründung in Teilzeit gilt es einiges zu beachten.
Sie wollen sich in Teilzeit selbständig machen, um
  • etwas Geld nebenbei zu verdienen,
  • eine lang gehegte Idee zu verwirklichen,
  • sich ein zweites berufliches Standbein aufzubauen,
  • Ihr Arbeits- und Berufsleben flexibler zu gestalten oder um
  • eine später geplante hauptberufliche Selbständigkeit zu testen.
Im eigenen Interesse sollten Sie sich vorher informieren über die Themen
  • Gewerbeanmeldung oder Erteilung einer Steuernummer bei freiberuflicher Tätigkeit,
  • Rechtsformen und Haftungsrisiken,
  • Firmenname oder Geschäftsbezeichnung,
  • Pflichten gegenüber dem (hauptberuflichen) Arbeitgeber,
  • Kleinunternehmerregelung und Steuern,
  •  Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  •  Aufzeichnungs- oder Buchführungspflichten,
  •  Anforderungen an eine Rechnung und
  • vieles mehr ...
Damit Sie mit Ihrer Tätigkeit auch einen wirtschaftlichen Erfolg erzielen, sollten Sie sich natürlich zuerst mit dem Geschäftsmodell, dem Markt für Ihre Dienstleistung, mit den eigenen Stärken und Schwächen und mit denen der Wettbewerber auseinandersetzen. In der Praxis hat es sich bewährt, auch für nebenberufliche Existenzgründungen einen kleinen Businessplan zu erstellen. Mit Hilfe dieses Plans können Sie sich systematisch mit Ihrer Geschäftsidee auseinandersetzen.
Sie finden im Internet viele gute Informationen rund um das Thema Existenzgründung. Das Bundesministerium für Wirtschaft, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsförderer und Verbände halten zum Teil umfangreiches Material vor. Doch manchmal fühlt man sich von der Fülle des angebotenen Materials fast „erschlagen“. Wir möchten Ihnen nur die Informationen geben, die Sie gezielt für Ihr Vorhaben benötigen. Hierzu bieten wir Ihnen ein individuelles und kostenloses Beratungsgespräch an.
Sie wollen den Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit wagen. Sie waren zuvor Angestellter. Im Idealfall kennen Sie sich in der Branche, in der Sie sich selbständig machen möchten, bereits gut aus.
Vielleicht sind Sie auch arbeitslos und beziehen Leistungen von der Agentur für Arbeit. Da Sie zukünftig Ihren Lebensunterhalt aus der selbständigen Tätigkeit bestreiten müssen, sind Sie auf den Erfolg angewiesen. Dies setzt meist eine besonders sorgfältige Planung voraus.
Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen hierzu geben:
  • Sammeln Sie relevante Markt- und Brancheninformationen.
  • Erstellen Sie einen Businessplan und werden Sie dabei möglichst konkret:
    • Geschäftsmodell
    • Persönliche Voraussetzungen
    • Markt, Kunden und Zielgruppen
    • Wettbewerb (Stärken, Schwächen, Marktanteile)
    • Standort, räumliche, technische und personelle Ausstattung
    • Organisation, Rechtsform
    • Chancen und Risiken
  • Kapitalbedarf (lang-, mittel- und kurzfristig)
    • Erstellen Sie als Teil des Businessplans einen Finanzplan:
    • Finanzierung (Eigen- und Fremdmittel)
    • Rentabilität (Umsatz-, Kosten- und Gewinnplan)
    • Liquidität (Übersicht der Zahlungseingänge und –ausgänge)
  • Nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote (IHK, Wirtschaftsförderer, Netzwerke)
  • Nutzen Sie ggf. die öffentliche Beratungsförderung der KfW, der NBank u.a.
  • Beantragen Sie öffentliche Zuschüsse und Darlehen fristgerecht.
  • Unterschätzen Sie nicht die Höhe der Kosten Ihrer Sozialversicherung.
  • Liquidität (Übersicht der Zahlungseingänge und –ausgänge)
Bei der IHK erhalten Sie erste Informationen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Dazu zählen insbesondere solche Informationen, die Sie für Ihren Businessplan benötigen. Die Beratungen gehen nicht so in die Tiefe wie bei einem Unternehmens- oder Steuerberater, sind dafür aber kostenlos.
Für professionelle Existenzgründungsberatungen durch Unternehmens – und Steuerberater gibt es Beratungsförderung. Öffentliche Finanzierungshilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen sind meist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Sie möchten von einer starken Marke und einem erprobten Geschäftsmodell profitieren und denken darüber nach, sich einem Franchisesystem anzuschließen? Für viele Existenzgründer ist dies ein geeigneter Weg in die Selbständigkeit.
Doch auch hier gilt es vorab mögliche Risiken und Fallstricke zu prüfen.
  • Wie erprobt ist das System tatsächlich?
  • Wie viele Franchisenehmer hat das System bereits?
  • Wann wurde es gegründet? Ist das System einem Verband angeschlossen?
  • Welche Leistungen bietet der Franchisegeber?
  • Bietet der Franchisegeber Ihnen die Möglichkeit, vor Vertragsschluss ein Praktikum in einem bestehenden Betrieb zu absolvieren?
  • Was sagen andere Franchisenehmer zur Leistungsfähigkeit des Systems?
Wir möchten Ihnen eine erste Orientierung geben, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich mit einem Franchisesystem selbständig zu machen.
Wenn Sie einen Betrieb übernehmen möchten, sind die Risiken nicht automatisch geringer als bei einer Neugründung. Der Vorteil ist jedoch, dass Sie zumeist auf ein erprobtes Geschäftsmodell, einen bestehenden Kundenstamm, einen guten Firmennamen und auf erfahrene Mitarbeiter zurückgreifen können. Außerdem können Sie die Geschäftsentwicklung anhand von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen zurückverfolgen. Demgegenüber gilt es jedoch zu prüfen, ob möglicherweise überdurchschnittliche Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kunden oder Auftraggebern bestehen, ob ein Investitionsstau behoben werden muss, ob der ermittelte Unternehmenswert angemessen ist, ob noch alte Verbindlichkeiten oder Steuerschulden bestehen und ob das Geschäftsmodell noch zeitgemäß ist. Kurz, es gilt alle möglichen Risiken zu prüfen.
Die Unternehmensnachfolge ist meist ein komplexer Vorgang, da mit dem Unternehmen auch eine Vielzahl von Verpflichtungen übernommen werden müssen. Wir möchten Ihnen hier eine erste Orientierung bieten. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen oder bei der Suche nach einem Nachfolger für Ihr Unternehmen. Was wir in Zusammenhang mit der Nachfolge nicht leisten können, ist eine Steuer- oder Rechtsberatung. Wenn Sie aber unseren Rat wünschen, vereinbaren Sie einfach einen Termin.