BAFA-Infoblatt zu Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine

Unter dem Begriff Hilfslieferungen können unterschiedliche Warenlieferungen verstanden werden. Hierbei ist die Betrachtung der einzelnen Waren entscheidend. Für Ausfuhrvorgänge mit genehmigungspflichtiger Schutzausrüstung hat das BAFA ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren implementiert. 
Im Informationsblatt des BAFA wird auf die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine eingegangen. Die Unterlage soll eine erste Orientierung geben und insbesondere Waren nennen, die keinen exportkontrollrechtlichen Beschränkungen bei Lieferungen in die Ukraine unterliegen.
Das Informationsblatt des BAFA finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 217 KB).
Stand: 15.03.2022