Türkei – weitere Sonderzölle ab 11. Mai bzw. 1. Oktober 2020

(DIHK) Zum Schutz der heimischen Wirtschaft erhebt die Türkei weitere Sonderzölle.
In ihrer Meldung vom 11.05.2020 berichtet die GTAI, dass die Türkei weitere Sonderzölle auf verschiedene Waren erhebt.
Betroffen sind: Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinenbaus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.
Waren mit Ursprung in der EU, EFTA einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen. Zum Nachweis ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Details ergeben sich aus Erlass Nr. 2514 mit den Anhängen 1 und 2 vom 11. Mai 2020.
Die Sonderzölle werden in zwei zeitlichen Abstufungen erhoben. Die erste Stufe gilt seit dem 11. Mai 2020 bis zum 30. September 2020 (Anhang 2; Ek-2). Ab dem 1. Oktober 2020 gilt eine zweite, unbefristete Stufe (Anhang 1; Ek-1).
Der genaue Warenkreis wird in den Anhängen durch die jeweils ganz links angegebenen Zolltarifnummern bestimmt. Diese sind mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe oder eine CD-ROM stehen ebenfalls zur Verfügung (kostenpflichtig).
Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:
Spalte1: EU und EFTA Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau.
Spalte 2: Südkorea.
Spalte 3: Malaysia.
Spalte 4: Länder, denen grundsätzlich Präferenzen gewährt werden, darunter:
Spalte 5: wenig entwickelte Länder,
Spalte 6: geförderte Länder,
Spalte 7: Entwicklungsländer,
Spalte 8: alle anderen Länder.
Stand: Mai 2020