Belarus: Weitere ATLAS-Ausfuhr Codierungen angesichts restriktiver Maßnahmen veröffentlicht

Bereits am 09.03.2022 berichteten wir über neue Codierungen in ATLAS-Ausfuhr im Kontext der restriktiven Maßnahmen gegen Belarus. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat nun weitere Codierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen veröffentlicht:
Y813: „Die zur Ausfuhr bestimmten Banknoten unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art.1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y814: Die zur Ausfuhr bestimmten auf Euro lautenden Banknoten unterliegen gemäß Art. 1za Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 nicht dem Ausfuhrverbot des Art. 1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Hintergrund ist die veröffentlichte Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine.
Die entsprechenden ATLAS-Meldungen finden Sie hier (PDF-Datei · 353 KB).
Stand: 14.03.2022