Überarbeitete Entsenderichtlinie 96/71/EG

EU - Entsendung von Arbeitnehmern - Rat der EU hat über überarbeitete Entsenderichtlinie 96/71/EG abgestimmt

(GTAI) Das Europäische Parlament hat am 29. Mai 2018 über die überarbeitete Entsenderichtlinie endgültig abgestimmt. Am 11. April 2018 hatte bereits der Europäische Rat die neuen Regelungen gebilligt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in das nationale Recht umzusetzen.
Die überarbeitete Entsenderichtlinie führt im alten Art. 3 den neuen Absatz (1a) ein. Dort wird die Entsendedauer bestimmt. Die Entsendung kann danach bis zu 12 Monate dauern. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich (die maximale Entsendedauer beträgt somit 18 Monate), wenn der Dienstleistungserbringer es ausreichend begründet.
Das Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist unter anderem, dass die Arbeitnehmer, die zeitweise in einen anderen Mitgliedstaat entsendet werden, für die gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten. Zum besseren Arbeitnehmerschutz sollen die nationalen Tarifverträge auch auf anderen Branchen erweitert werden. Bis dato war es nur in der Baubranche der Fall.
Im Portal 21 erfahren Sie, welche länderspezifischen Anforderungen bei der Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der EU oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem EU- Ausland zu beachten haben. Darüber hinaus bieten die Berichte von Germany Trade and Invest (GTAI) zum Thema "Dienstleistungen erbringen in..." wertvolle Informationen für die Praxis.
Zum Thema:
Für die Praxis:
Im Portal 21 erfahren Sie, welche länderspezifischen Anforderungen bei der Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der EU oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland zu beachten sind.