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Die A1-Bescheinigung wird bei jedem beruflich bedingten Grenzübertritt in EU- und EWR-Staaten - auch von sehr kurzer Dauer - benötigt. Dabei gab es nun Änderungen im Antragsverfahren.
Trotz EU-Binnenmarkt sind in einigen Fällen besondere Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten erforderlich.
EU - Entsendung von Arbeitnehmern - der Rat der EU hat über die überarbeitete Entsenderichtlinie 96/71/EG abgestimmt.
Die IHK Braunschweig hat für ausgewählte europäische Länder praktische Informationen zur Mitarbeiterentsendung zusammengestellt.