Carnet ATA/CPD: Online-Abwicklung und Anpassung der Gebühren
Im Jahr 2021 hat der ICC-Exekutivausschuss beschlossen, den Satz des ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrags in zwei Schritten anzuheben und die Abwicklung des Carnet-Verfahrens weiter zu digitalisieren. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Seit Jahrzehnten eine Erfolgsgeschichte: Das Carnet ATA macht den Grenzübertritt für Waren deutlich einfacher. Wer Messegut, Berufsausrüstung oder Warenmuster in Länder außerhalb Europas mitnehmen will, müsste sie dort eigentlich entweder teuer und mit großem Aufwand verzollen oder aber eine hohe Zollkaution hinterlegen. Ob Maschinen für die Präsentation auf Messen, Pferde für den olympischen Wettkampf oder Kamera-Equipment für Dreharbeiten: Ausgerüstet mit dem Carnet ATA, lassen sich Geld, Zeit und Mühe sparen.
Das Zollpassierscheinheft – bislang eine umfangreiche Blättersammlung – dokumentiert lückenlos, wo die Ware unverändert ein- und ausgeführt wird. Sicherheiten oder Einfuhrzoll werden damit nicht fällig. Dieses Papierverfahren wird nun auf Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC) schrittweise digitalisiert.
QR-Code statt Carnet
Das endgültige Ziel der Digitalisierung ist die Entwicklung einer Infrastruktur, mit der alle Prozesse rund um das Carnet ATA über eine App auf dem Smartphone abgewickelt werden können. Deutschland ist an zwei Standorten eines der Pilotländer für dieses Digitalisierungsprojekt. Bis es soweit ist, erfolgt die Digitalisierung schrittweise.
Ab Januar 2023 werden in einem ersten Schritt der digitalisierten Bearbeitung, die von den beantragenden Unternehmen
ausgefüllten Ausfüllhilfen per E-Mail entgegengenommen und geprüft. Bisher notwendige Wege in die IHK zum Kauf der Vordrucke und erneut mit den ausgedruckten und unterschriebenen Dokumenten entfallen somit ab dem 01. Januar für unsere Mitgliedsunternehmen. Sofern auf den Ausfüllhilfen alle Angaben korrekt eingetragen sind, wird dem Antrag stattgegeben und der vollständige Formularsatz von der IHK ausgedruckt und fertig gestellt. Das Carnet erhalten die Mitgliedsunternehmen anschließend per Post oder holen es sich ab.
Ab voraussichtlich April 2023 wird es dann auch bei der IHK Braunschweig möglich sein, über ein webbasiertes Tool mittels Nutzernamen und Passwort die benötigten Angaben und Daten online einzutragen und den Antrag per Mausklick zur IHK zu senden. In der IHK werden die Anträge dann vollständig digital bearbeitet und der Antragsteller kann den Antrag bequem digital von zu Hause aus nachbessern, sofern erforderlich.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird auch dann der vollständige Formularsatz von der IHK ausgedruckt, gesiegelt und unterschrieben. Das Carnet erhalten die Unternehmen anschließend nach wie vor per Post oder holen es sich fertig bearbeitet und ausgedruckt ab.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird auch dann der vollständige Formularsatz von der IHK ausgedruckt, gesiegelt und unterschrieben. Das Carnet erhalten die Unternehmen anschließend nach wie vor per Post oder holen es sich fertig bearbeitet und ausgedruckt ab.
Gebühren-Anpassung
Zum 01. Januar 2022 wurde die von den Industrie- und Handelskammern über den DIHK an die ICC weitergeleitete Gebühr, wie von uns
am 30.07.2021 veröffentlicht, von bis dato 4 € pro Carnet auf 8 € pro Carnet erhöht. In diesem zweistufigen Preisanpassungsprozess erfolgt nun zum 1. Januar 2023 die Erhöhung dieses Verwaltungsbeitrags auf 12 € pro Carnet.
Im Rahmen der oben beschriebenen Digitalisierung und dem zunehmenden Bearbeitungsaufwand in der IHK zum Vorteil der beantragenden Mitgliedsunternehmen wird die Bearbeitungsgebühr für das CARNET ATA/CPD auf 92 € pro Carnet angehoben.
Unseren aktuellen Gebührentarif finden Sie
hier.
*Alle Informationen in diesem Text gelten für das Carnet ATA oder CPD.
Stand: 22.12.2022