Carnet A.T.A.

Bei dem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland erleichtert, da die sonst fällige Zahlung oder Sicherheitsleistung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- und Durchfuhrländern entfällt.
Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z.B. Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhranmeldung). Dem Carnet A.T.A.-Verfahren sind fast alle Staaten Europas beigetreten. Die angeschlossenen Länder sind auf dem Deckblatt des Formulars vermerkt.
Die IHK Nürnberg stellt Hinweise zu den teilnehmenden Ländern und seinen Besonderheiten unter Carnet A.T.A. - Besonderheiten der einzelnen Abkommensländer bereit.
In jedem Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" für die Bezahlung etwaiger Einfuhrabgaben. In Deutschland ist dies die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK); die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben. Um das damit verbundene Risiko abzudecken, wurde mit der Allianz Trade (Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA) eine Rückversicherung abgeschlossen. Hieraus resultiert auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Allianz Trade (Euler Hermes) beim Carnet-Verfahren. Das an Allianz Trade (Euler Hermes) abgeführte Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen, es ersetzt keine Transportversicherung.
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© IHK Berlin

Wann nutze ich ein Carnet?

Anwendbarkeit

Jede Industrie- und Handelskammer stellt Carnets A.T.A. aus für Firmen und natürliche Personen, die in der jeweiligen Region ansässig sind. Dabei ist ab bestimmten Warenwerten eine vorherige Zustimmung durch die Allianz Trade (Euler Hermes) erforderlich.

Antragstellung digital

1. Registrieren Sie sich schnell und einfach
2. Antrag stellen
Loggen Sie sich unter www.e-ata.de/braunschweig ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA” in der Werkzeugliste. Tragen Sie die benötigten Informationen ein. Der Antrag kann jederzeit unterbrochen und später weiterbearbeitet werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgen in der IHK. Lassen Sie sich das Carnet bequem zuschicken oder holen Sie es bei der IHK ab – Ihre Entscheidung.
Im Handbuch finden Sie weitere Informationen und Tipps zum Ausfüllen.

3. Das Carnet ist fertig
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie
  1. … als Carnet-Inhaber das ausgestellte Carnet unterschreiben und
  2. … das Carnet und die darin aufgeführte Ware Ihrem zuständigen örtlichen Zollamt zur Nämlichkeitssicherung vorführen.
Erst danach ist es zur Verwendung zugelassen.

Wichtig:
  • Nachträgliche Änderungen am Inhalt des Carnets dürfen ohne Mitwirkung unserer IHK nicht vorgenommen werden.
  • Das Carnet ist beim Verlassen der EU und bei Einreise in das beabsichtigte Drittland jedem Zollamt vorzulegen. Ebenso auf der Rückreise.
  • Nach Abschluss der Reise muss das Carnet an Ihre IHK zurückgegeben werden.

Systematischer Ablauf

Zu Ihrer Information haben wir  einen Ablaufplan sowie eine Checkliste für die richtige Handhabung eines Carnet A.T.A. beigefügt.

Rückgabe des Carnets

Wenn das Carnet nicht mehr benötigt wird, ist es umgehend an die IHK zurückzugeben. Auf jeden Fall sollte die Rückgabe vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Nicht ordnungsgemäß abgefertigte Carnets sind sofort an die IHK zurückzugeben. So können im Zusammenwirken mit der IHK Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um das Carnet zu bereinigen.

Muster

Die IHK Hannover hat Muster für die korrekte Ausfüllung der einzelnen Seiten erstellt.

Gebühren

  • Bearbeitungsgebühr pro Carnet: 92,00 Euro
  • Verwaltungsbeitrag der Internationalen Handelskammer ICC: 12,00 Euro
  • Ab zehn Blättern je Zusatzblatt: 0,28 Euro
  • Höhe des Versicherungsentgelts von Allianz Trade (Euler Hermes) abhängig vom Warenwert. Eine Übersicht finden Sie hier.

BREXIT: Neue Anforderungen seit dem 01.01.2022

1. Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.
Carnets ATA können für Waren, Passagiere und Gepäck in allen Häfen und Flughäfen abgefertigt werden, in denen Zolleinrichtungen zur Verfügung stehen.
Jeder, der über Dover, Euroshuttle oder Holyhead nach Großbritannien ein- oder ausreist, sollte wissen, dass es im Landesinneren Standorte gibt, die den Druck von den Häfen nehmen sollen. Diese Stellen können Carnets ATA, CITES, TIR und CTC-Dokumente bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/guidance/moving-goods-through-the-port-of-dover-and-eurotunnel-with-an-ata-carnet

2. GMR Referenz: seit dem 01. Januar 2022 beim Transport von Waren mit Carnet ATA notwendig.
Für Spediteure/Logistiker gilt:
  • Das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) ist eine IT-Plattform  der britischen Regierung, um Waren in das UK zu transportieren oder daraus zu exportieren.
  • Jeder Frachtführer (Transporteur, Spediteur usw.), der in das UK über einen Hafen mit Ware ein- und ausreist oder über diesen Hafen Exportwaren transportiert, muss sich für diesen Dienst anmelden, um die Zollanmeldung und das Zollverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Dies gilt auch für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr mit Carnet ATA.
  • Die Carnet ATA-Nummer muss in das Feld "Declaration Reference" der GVMS-Meldung eingetragen werden.
Für Privat- oder Firmenfahrzeuge gilt:
  • Die GMR-Referenz ist auch für Privat- oder Firmenfahrzeuge erforderlich, die Carnet-Waren in beide Richtungen transportieren, d. h. aus dem Vereinigten Königreich heraus und zurück ins Vereinigte Königreich.
  • Bei Frachtgütern wird die GMR-Referenz vom Spediteur eingeholt.
  • Inhaber, die die Waren in Privat- oder Firmenfahrzeugen transportieren, können sich mit LCCI in Verbindung setzen, um die GMR-Referenz für ihre Sendung zu erhalten, indem sie den folgenden Link benutzen: London Chamber of Commerce
Zusatz: Pkw und Transporter, die über Calais Euroshuttle nach Großbritannien reisen, müssen sich zum Frachtterminal begeben, um ihr Carnet abstempeln zu lassen, da der französische Zoll am Passagierterminal keine Möglichkeit zur Bearbeitung von Carnets hat (GVMS ist erforderlich, um das Frachtterminal zu betreten).

QR-Code statt Carnet

Das bisher papiergestützte Carnet-Verfahren wird nun auf Initiative der Internationalen Handelskammer (ICC) schrittweise digitalisiert. Endgültiges Ziel der Digitalisierung ist die Entwicklung einer Infrastruktur, mit der alle Prozesse rund um das Carnet ATA über eine App auf dem Smartphone abgewickelt werden können. Deutschland ist an zwei Standorten eines der Pilotländer für dieses Digitalisierungsprojekt. Bis es soweit ist, erfolgt die Digitalisierung schrittweise.