Carnet A.T.A.

Bei dem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland erleichtert, da die sonst fällige Zahlung oder Sicherheitsleistung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- und Durchfuhrländern entfällt.
Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z.B. Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhranmeldung). Dem Carnet A.T.A.-Verfahren sind fast alle Staaten Europas beigetreten. Die angeschlossenen Länder sind auf dem Deckblatt des Formulars vermerkt.
Die IHK Nürnberg stellt Hinweise zu den teilnehmenden Ländern und seinen Besonderheiten unter Carnet A.T.A. - Besonderheiten der einzelnen Abkommensländer bereit.
In jedem Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" für die Bezahlung etwaiger Einfuhrabgaben. In Deutschland ist dies der Deutsche Industrie- und Handelskammertag; die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in seinem Namen Carnets auszugeben. Um das damit verbundene Risiko abzudecken, wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA eine Rückversicherung abgeschlossen. Hieraus resultiert auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Euler Hermes beim Carnet-Verfahren. Das an Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgeführte Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen, es ersetzt keine Transportversicherung.
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© IHK Berlin

Wann nutze ich ein Carnet?

Anwendbarkeit

Jede Industrie- und Handelskammer stellt Carnets A.T.A. aus für Firmen und natürliche Personen, die in der jeweiligen Region ansässig sind. Dabei ist ab bestimmten Warenwerten eine vorherige Zustimmung durch die Euler Hermes Deutschland AG erforderlich.

Praktische Abwicklung

Der Carnet-Vordruck und der Carnet-Antrag sind durch den Carnetinhaber sorgfältig und vorschriftsmäßig auszufüllen sowie zu unterzeichnen (Bitte beachten: nur maschinell ausfüllen, keine Handschrift!). Diese Unterlagen sind der IHK persönlich oder per Post vorzulegen. Das Carnet wird überprüft und ausgestellt, d. h. mit Gültigkeits- und Ausstellungsdatum, Carnet-Nr., Stempel, Unterschrift und Siegel versehen. Im Anschluss ist die Nämlichkeitssicherung der Waren möglichst beim örtlich zuständigen Zollamt, auf jeden Fall aber bei einem Binnenzollamt, vorzunehmen. Hierzu ist die Ware unter Vorlage des Carnets dem Zoll vorzuführen.

Systematischer Ablauf

Zu Ihrer Information haben wir  einen Ablaufplan sowie eine Checkliste für die richtige Handhabung eines Carnet A.T.A. beigefügt.

Rückgabe des Carnets

Wenn das Carnet nicht mehr benötigt wird, ist es umgehend an die IHK zurückzugeben. Auf jeden Fall sollte die Rückgabe vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Nicht ordnungsgemäß abgefertigte Carnets sind sofort an die IHK zurückzugeben. So können im Zusammenwirken mit der IHK Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um das Carnet zu bereinigen.

Ausfüllhilfen

Bitte beachten Sie: Das Carnet, sowie der Antrag sind nur maschinell auszufüllen, nicht handschriftlich.
Folgende pdf-Dateien bieten wir Ihnen als Ausfüllhilfe für die Bearbeitung von Carnet A.T.A. an:

Muster

Die IHK Hannover hat Muster für die korrekte Ausfüllung der einzelnen Seiten erstellt.