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Im Jahr 2021 hat der ICC-Exekutivausschuss beschlossen, den Satz des ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrags in zwei Schritten anzuheben und die Abwicklung des Carnet-Verfahrens weiter zu digitalisieren.
Bei dem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland erleichtert.
Die Pandemie-Maßnahmen der Länder erschweren die fristgerechte Wiederausfuhr von Carnet-Waren. Eine Lösung bietet die Ausstellung eines Anschluss-Carnets.