Die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen

Stand: August 2019
Im Zuge aktueller Veränderungen der Rahmenbedingungen im Bescheinigungswesen der IHK sowie einer neuen Software zur Nutzung dieses Services informieren wir Sie über das elektronische Verfahren zur Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen. Heben Sie mit der Umstellung Effizienzen, profitieren Sie vom damit verbundenen Bürokratieabbau und beschleunigen Sie Ihre Bescheinigungsprozesse.
Den Industrie- und Handelskammern in Deutschland obliegt per Gesetz die Ausstellung von Ursprungszeugnissen als Exportdokumente für den internationalen Warenverkehr. Die Web-Anwendung »Elektronisches Ursprungszeugnis« (eUZ-Programm) erlaubt die Online-Beantragung dieses Zolldokuments und eventuell zusätzlich benötigter Bescheinigungen bei Ihrer zuständigen IHK. Dabei werden elektronisch beantragte Ursprungszeugnisse nach erfolgter Prüfung und Freigabe durch die IHK direkt im Unternehmen ausgedruckt und sind sofort einsatzbereit.
Elektronisch bearbeitet werden können:
  • Ursprungszeugnisse,
  • Handelsrechnungen,
  • VISA-Einladungen,
  • »(Langzeit-)Erklärungen IHK« sowie
  •  sonstige für den Außenhandel notwendige Bescheinigungen.

Der Prozess im Überblick

Die elektronische Bescheinigung ermöglicht die Beschleunigung des Antragsverfahrens, die Einsparung kosten- und zeitaufwändiger Botengänge sowie kurzfristige Änderungsmöglichkeiten in den Dokumenten. Mittels »Kommentarfunktion« im eUZ-Programm können zwischen IHK und Unternehmen schnell und unkompliziert Rückmeldungen erfolgen (siehe Grafik).

Wie werden elektronische Ursprungszeugnisse bescheinigt und wie sehen diese aus?

Elektronisch bescheinigte Dokumente erhalten ebenfalls das Dienstsiegel und die Unterschrift des IHK-Bearbeiters, sodass ein elektronisches Ursprungszeugnis sich nur geringfügig von einem analog bearbeiteten unterscheidet.
Ergänzend hierzu ist die Echtheit des Ursprungszeugnisses per Verifizierungscode weltweit über das Internet nachprüfbar.
Für die sichere Kommunikation zwischen Ihnen und der IHK nutzen die IHK-Mitarbeiter für die Bescheinigung das System der qualifizierten elektronischen Signatur mittels Signaturkarte.

Wie sieht der elektronische Antrag aus?

Der elektronische Ursprungszeugnisantrag ist bewusst dem Papierantrag nachempfunden. Das eUZ-Programm unterstützt jedoch den Antragsteller durch zusätzliche Ausfüllhilfen, wie eine Länderauswahl in 4-facher Sprache, eine automatische Finanzsanktionslisten- und Plausibilitätsprüfung. Nachweise sowie mit dem Ursprungszeugnis gemeinsam zu bescheinigende Rechnungen können dem Antrag beigefügt und direkt in das Programm hochgeladen werden.
Gestellt wird der Antrag bei der IHK per Knopfdruck. Die Bestätigung der Identität des Antragstellers erfolgt über die Nutzung der IHK-Signaturkarte oder zukünftig über ein mehrstufiges PIN­Verfahren.
Ergeben sich Nachfragen oder notwendige Korrekturen, nimmt der IHK-Bearbeiter unverzüglich Kontakt zum Antragsteller auf. Veränderungen und Korrekturen können somit sofort im digitalen Dokument erfolgen.
Auch beim Antrag sonstiger dem Außenhandel dienender Bescheinigungen kann die Programm-Maske genutzt und das zu bescheinigende Dokument beigefügt werden.

Gibt es Einschränkungen bezüglich der Nutzung elektronisch bescheinigter Dokumente?

Nein. Auch in Ländern wie Ägypten,Jordanien, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten werden elektronisch bescheinigte Dokumente mittlerweile anerkannt. Sollte es hier einmal Probleme in der Abwicklung geben, stellt die IHK gerne ein »analoges« Dokument zur Verfügung.

Was sagen Nutzer zur Arbeit mit dem elektronischen Ursprungszeugnis?

»Wir konnten unsere Prozesse optimieren und deutlich beschleunigen. Kurz gesagt, wir sind begeistert.« (Danfoss Power Solutions GmbH & Co. OHG, Neumünster)
»Mit dem elektronischen Ursprungszeugnis sparen wir Zeit und Geld; vor allen Dingen aber können wir die Zufriedenheit unserer Kunden steigern.« (Johns Manville Sales GmbH, Wertheim)

Ausblick

Die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Nutzung des mehrstufigen PIN-Verfahrens für die Beantragung werden aktuell von den IHK-Vollversammlungen geschaffen. Auf Unternehmensseite ist dann keine Signaturkarte mehr notwendig. Das elektronische Verfahren wird zukünftig aufgrund von Sicherheits- und Effizienzgewinnen zum Standard in der Zusammenarbeit. Über aktuelle Beschlüsse werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Zur Teilnahme am elektronischen Verfahren wenden Sie sich gerne an das Team International.
dw