Weiterbildungsstipendium

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung lohnt sich. Wer eine erstklassige Berufsabschlussprüfung ablegt, kann einen finanziellen Zuschuss für fachübergreifende und fachbezogene Weiterbildungsangebote erhalten.

Was wird gefördert?

Über das Programm "Weiterbildungsstipendium" (Begabtenförderung berufliche Bildung) des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie erhält jede Stipendiatin/ jeder Stipendiat für einen Zeitraum von maximal drei Jahren insgesamt 8.700 Euro, die er nach eigener Wahl gezielt für berufliche und fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen kann (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fremdsprachen, und unter Umständen auch ein berufsbegleitendes Studium. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent pro beantragter Weiterbildungsmaßnahme zu tragen.
Wichtig: Sollten Sie die von Ihnen geplante Maßnahme vor der Aufnahme in die Begabtenförderung beginnen, so ist es zwingend erforderlich, dass uns Ihr Bewerbungsantrag VOR Beginn der Weiterbildung vorliegt. Ansonsten ist diese Maßnahme nicht mehr förderfähig.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie haben eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
  • Sie haben die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkte beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden.
    • oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt.
    • oder können die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen.
  • Sie sind weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in.
  • Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt (Durch Anrechnung von Elternzeit, Grund- oder Zivildienst, berufliche Vollzeitschulen unter anderem kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen).
  • Sie sind mind. 15 Std./Woche berufstätig.
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Ein Auswahlverfahren entscheidet über die Aufnahme. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres für eine Aufnahme zum 1. Januar des kommenden Jahres.

Sie möchten sich bewerben?

Bitte schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • *Antrag auf Aufnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 579 KB)
  • Berufliches Ziel
  • IHK-Prüfungszeugnis
  • Berufsschulzeugnis
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Anzahl der Wochenstunden/Woche muss angegeben sein sowie unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis). Sollten Sie arbeitssuchend gemeldet sein, weisen Sie dies durch eine Bestätigung Ihrer Bundesagentur für Arbeit nach.
* Den Antrag auf Aufnahme benötigen wir mit Ihrer Unterschrift versehen im Original per Post. Alle weiteren Unterlagen können Sie gern als pdf.-Datei per E-Mail senden.
Bei Ihrer Bewerbung gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Weitere Infos erhalten Sie über die Stiftung Begabtenförderung.
Sie möchten sich nach Ihrer Ausbildung weiterbilden, wissen aber nicht welche Möglichkeiten es gibt oder wo die Reise hin gehen soll? Unsere Weiterbildungsberater helfen Ihnen gern mit nützlichen Tipps. Mehr Infos und Kontaktdaten finden Sie hier.
Stand: 15.09.2023