Fördermittel für Privatpersonen

Bildungsprämie

Das Programm Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein ("Weiterbildungssparen"), die miteinander kombiniert werden können.
Die Ausstellung eines Prämiengutscheins bzw. Spargutscheins setzt eine verbindliche Beratung in einer der ca. 550 Beratungsstellen in ganz Deutschland sowie die Erfüllung der Förderbedingungen voraus.

Aufstiegs-BAföG (für Maßnahmen ab 01.08.2016)

Weiterbildungsaktivitäten werden unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BaföG vom Staat finanziell unterstützt. Hierunter fallen insbesondere Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der Aufstiegsfortbildung (u.a. Fachkaufleute, Fachwirte, Industriemeister, Fachmeister, Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Berufspädagogen, Operative Professionals und Strategische Professionals).
In Niedersachsen zentral zuständig für Auskünfte und Antragsbearbeitung ist:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: (05 11) 3 00 31-497 bzw. -0
E-Mail: meisterbafoeg@nbank.de

Weiterbildungsstipendium

Die "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert junge, besonders erfolgreiche Berufsabsolventinnen und -absolventen durch zweckgebundene Stipendien in Höhe von bis zu 8.700 € (2.900 € pro Förderjahr) für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Besonders erfolgreich heißt:
  • eine betriebliche Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit „besser als gut“, d. h. mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Prozentpunkten, abgeschlossen
  • erfolgreich an einem überregionalen Berufswettbewerb teilgenommen (Plätze 1 bis 3)
  • durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule die besondere berufliche Begabung und Leistungsfähigkeit nachgewiesen.
Bewerben kann sich, wer das 25. (bzw. beim Nachweis anrechnungsfähiger Zeiten - z.B. Grundwehrdienst, Zivildienst, Elternzeit - das 28.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung ist die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war. In der Regel ist das die Kammer, bei der die Abschlussprüfung erfolgte.
Bewerbungsschluss für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium zum 1. Januar eines Jahres ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres (Eingang der Bewerbungsunterlagen bei der IHK Braunschweig).
Das Antragsformular für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium fordern Sie bitte direkt bei der IHK Braunschweig an.

Aufstiegsstipendium

Mit einem Aufstiegsstipendium können beruflich begabte Frauen und Männer gefördert werden, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben (d.h. die Voraussetzungen für das Weiterbildungsstipendium erfüllen) und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Ebenso muss die Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vorliegen.
Gefördert wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Liegt bereits ein akademischer Hochschulabschluss vor (z.B. Bachelor, Diplom oder Magister), ist eine Bewerbung nicht mehr möglich.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester im aktuellen Studium zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Das Förderprogramm sieht keine Altersgrenzen vor.

Begabtenförderung im Hochschulbereich

Vollzeit-Studierende an Hochschulen und Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen können gemäß Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung nicht gefördert werden.
Für diese Zielgruppe gibt es mehrere andere Begabtenförderungswerke.
Weitere Informationen unter: www.stipendiumplus.de
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.