Nr. 4066656

Prüfungen im Handel

Krankenkassenkarte mit Geld © Adobe Stock

Normalerweise dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen.

Munition auf Holztisch © Adobe Stock

Der Handel mit Schusswaffen und Munition darf nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeübt werden. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis sind Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie die erforderliche Fachkunde.