Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter
Mit der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde der Begriff des „zertifizierten Verwalters“ eingeführt. Jeder Wohnungseigentümer kann demnach ab dem 1. Dezember 2022 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters beanspruchen.