Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe


Welche Bewachungstätigkeiten können nur mit einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung ausgeführt werden?
Beispiele:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung ist außerdem erforderlich:
  • für Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
  • für Personen, die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragt sind
Weitere Beispiele finden Sie im DIHK-Merkblatt „Abgrenzung einzelner Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe“.
Die bestandene Prüfung belegt, dass die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen Kenntnisse der rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse in einem Umfang erworben wurden, die die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Wachaufgaben ermöglichen.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Gebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie im IHK-Merkblatt und in der Prüfungsordnung.
Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen bieten Schulungen und Vorbereitungskurse auf die Sachkundeprüfung an. Sie können sich auch selbstständig auf die Prüfung mithilfe der nachfolgend genannten Literatur vorbereiten:
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK): Unterrichtung im Bewachungsgewerbe. Neuauflage zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung inklusive der neuen bewachungsrechtlichen Vorschriften; DIHK-Verlag (ISBN: 978-3-947053-24-7)
  • Jochmann / Zitzmann: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe; Boorberg-Verlag (ISBN: 978-3-415-06212-2)
  • Jochmann / Zitzmann: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort; Boorberg-Verlag (ISBN: 978-3-415-06212-2)

Termine für die Sachkundeprüfung 

Die schriftlichen Sachkundeprüfungen finden bundeseinheitlich an jedem dritten Donnerstag im Monat statt. Im Einzelfall kann eine Anmeldung aufgrund hoher Nachfrage zum Anmeldeschluss nicht mehr angenommen werden, da alle Plätze bereits vergeben sind.
Bitte melden Sie sich HIER an.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss
16.11.2023 – ausgebucht
14.12.2023 – ausgebucht
18.01.2024 – ausgebucht
15.02 2024 – ausgebucht
21.03.2024 – ausgebucht
18.04.2024 – ausgebucht
16.05.2024 – ausgebucht
20.06.2024 – ausgebucht
22.08.2024 – ausgebucht
19.09.2024
17.10.2024
21.11.2024
12.12.2024
19.10.2023
16.11.2023
14.12.2023
18.01.2024
15.02 2024
21.03.2024
18.04.2024
16.05.2024
20.06.2024
18.07.2024
22.08.2024
19.09.2024
17.10.2024
21.11.2024
Änderungen vorbehalten!

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der IHK vorliegen. Die Einladung sowie den Gebührenbescheid erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie unsere Anmeldefristen.
Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden Sie auf dieser Seite rechts.

Prüfungsgebühr

  • Gesamtprüfung - mündlicher und schriftlicher Teil 195,00 €
  • Wiederholungsprüfung - mündlicher und schriftlicher Teil: 195,00 €
  • Wiederholungsprüfung - nur mündlicher Teil: 97,50 €

Abmeldeverfahren

Bei Verhinderung zum angemeldeten Termin ist eine rechtzeitige Abmeldung erforderlich. Weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Das Abmeldeformular finden Sie hier.