Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte

Zielgruppe und Bezeichnung des Abschlusses

Mitarbeiter, die die Durchführung von Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Anmeldeformular

Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zu dieser Fortbildung an.
  • Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
  • Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
  • Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.

Das Fortbildungsinformationscenter

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche in der Sicherheitswirtschaft:
  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (180 Minuten)
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (180 Minuten)
  • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (60 Minuten)
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die schriftliche Prüfung wird in den Handlungsbereichen 1. und 2. durchgeführt. Die mündliche Prüfung im Handlungsbereich 3. ist als situationsbezogenes Fachgespräch vorgesehen.

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt werden.

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig)

für Prüfungen im 1. und 2. Halbjahr: 8 Wochen vor dem schriftlichen Termin

Prüfungsgebühr

  • 390,00 Euro
Anmeldeformular: Auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022