Geprüfte Personalfachkaufleute
Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann beherrscht die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit, gestaltet Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und -marketing verantwortlich mit und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Anmeldeformular
Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zu dieser Fortbildung an.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
- Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Das Fortbildungsinformationscenter
- Was ist das FBI?
Das Fortbildungsinformationscenter ist Ihr virtueller Assistent in der Fortbildung. Hier können Sie Zulassungen zu Fortbildungsprüfungen beantragen oder sich zu den Prüfungsteilen anmelden. Erfahren Sie mehr über die Prüfungstermine und sehen Sie Ihre Prüfungsergebnisse ein.
- Wie logge ich mich nach der Registrierung im FBI ein?
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten Sie Ihre Registrierungsbestätigung per Post.Befolgen Sie die Anweisungen aus dem Schreiben und melden Sie sich anschließend mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem selbst erstellten Passwort hier an.
- Welche E-Mail-Adresse soll zur Anmeldung für das FBI genutzt werden?
Beim Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, damit Sie auch während des Lehrgangs Zugriff auf alle die Informationen haben.
- Wie bekommt man die Zugangsdaten zum FBI?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung zugesandt, damit Sie sich registrieren können und Zugriff auf Ihr Fortbildungsinformationscenter erhalten.
- Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was soll ich tun?
Senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Fortbildungsprüfung.Hier finden Sie eine Übersicht aller IHK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Was für ein Passwort soll ich für das FBI auswählen?
Wählen Sie ein starkes Passwort aus. Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen.Sie können Ihr Passwort jederzeit auf der Anmeldeseite zurücksetzen.
- Ich wiederhole einen Prüfungsteil - was ist zu tun?
Die Anmeldung von Wiederholungen zu Prüfungsteilen können Sie wie bei der Erstanmeldung über das FBI vornehmen. Loggen Sie sich dazu im FBI ein und wählen Sie den Prüfungsteil erneut aus.
- Antrag auf Nachteilsausgleich, was ist zu tun?
In der Oberfläche des FBI haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Fügen Sie dazu das PDF „FBI Antrag Nachteilsausgleich“, welches Sie auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ finden, bei Ihrer Zulassung ein. Unter dem Punkt „Nachweise Laden“ im FBI haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte PDF Formular zu hinterlegen. Bitte Fügen Sie neben dem Formular auch eine zusätzliche ärztliche Bestätigung über den Nachteilsausgleich hinzu.Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, senden Sie das PDF Formular und die ärztliche Bestätigung bitte spätestens bis zum Anmeldeschluss der Prüfung per E-Mail an die zuständige Person für Ihre Fortbildung.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in vier Handlungsbereiche:
I. Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen.
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet.
Außerdem wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei wird von einem betrieblichen Beratungsauftrag ausgegangen. Für dieses Fachgespräch wird eine gesonderte Note ermittelt.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber von einer Prüfung in den Fächern befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat.
Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau durchgeführt.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig)
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
Prüfungsgebühr
- 390,00 Euro
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022
