Geprüfte Meister für Kraftverkehr
Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Anmeldeformular
Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zu dieser Fortbildung an.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
- Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Das Fortbildungsinformationscenter
- Was ist das FBI?
Das Fortbildungsinformationscenter ist Ihr virtueller Assistent in der Fortbildung. Hier können Sie Zulassungen zu Fortbildungsprüfungen beantragen oder sich zu den Prüfungsteilen anmelden. Erfahren Sie mehr über die Prüfungstermine und sehen Sie Ihre Prüfungsergebnisse ein.
- Wie logge ich mich nach der Registrierung im FBI ein?
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten Sie Ihre Registrierungsbestätigung per Post.Befolgen Sie die Anweisungen aus dem Schreiben und melden Sie sich anschließend mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem selbst erstellten Passwort hier an.
- Welche E-Mail-Adresse soll zur Anmeldung für das FBI genutzt werden?
Beim Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, damit Sie auch während des Lehrgangs Zugriff auf alle die Informationen haben.
- Wie bekommt man die Zugangsdaten zum FBI?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung zugesandt, damit Sie sich registrieren können und Zugriff auf Ihr Fortbildungsinformationscenter erhalten.
- Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was soll ich tun?
Senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Fortbildungsprüfung.Hier finden Sie eine Übersicht aller IHK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Was für ein Passwort soll ich für das FBI auswählen?
Wählen Sie ein starkes Passwort aus. Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen.Sie können Ihr Passwort jederzeit auf der Anmeldeseite zurücksetzen.
- Ich wiederhole einen Prüfungsteil - was ist zu tun?
Die Anmeldung von Wiederholungen zu Prüfungsteilen können Sie wie bei der Erstanmeldung über das FBI vornehmen. Loggen Sie sich dazu im FBI ein und wählen Sie den Prüfungsteil erneut aus.
- Antrag auf Nachteilsausgleich, was ist zu tun?
In der Oberfläche des FBI haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Fügen Sie dazu das PDF „FBI Antrag Nachteilsausgleich“, welches Sie auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ finden, bei Ihrer Zulassung ein. Unter dem Punkt „Nachweise Laden“ im FBI haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte PDF Formular zu hinterlegen. Bitte Fügen Sie neben dem Formular auch eine zusätzliche ärztliche Bestätigung über den Nachteilsausgleich hinzu.Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, senden Sie das PDF Formular und die ärztliche Bestätigung bitte spätestens bis zum Anmeldeschluss der Prüfung per E-Mail an die zuständige Person für Ihre Fortbildung.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
- Grundlegende Qualifikationen,
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Grundlegende Qualifikationen
In den Grundlegenden Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einem der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten pro Fach. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Handlungsspezifische Qualifikation
In den Handlungsspezifischen Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
- Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement,
- Organisation und Kommunikation,
- Führung und Personal.
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Fachgespräch mit Präsentation
Für die mündliche Prüfung erhält die zu prüfende Person am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe. Er hat 30 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten. Für die Präsentation stehen Ihnen am Prüfungsort ein Over-Head-Projektor oder eine Dokumentenkamera, ein Flip-Chart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Wenn Sie sonstige Unterlagen (z. B. Moderationskarten) benötigen, müssen Sie diese mitbringen.
Die Präsentation soll rund 15 Minuten dauern. Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, berufliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte analysieren und strukturieren zu können. Das Fachgespräch soll circa 30 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen sowie im schriftlichen und im praktischen Teil des berufs- und arbeitspädagogischen Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch mit Präsentation) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit der Anmeldung zur Prüfung hochgeladen werden.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig)
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 15. Januar des Jahres
- für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr
- Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen: 260,00 Euro
- Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen: 390, 00 Euro
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022
