Gepr. Fremdsprachen-korrespondent/-in (Engl.)

Zielgruppe

Interessenten mit Sprachbegabung

Funktionsprofil

Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten verfügen über fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme erworben haben. Sie sind qualifiziert, folgende Aufgaben wahrzunehmen: Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache; Selbständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke; Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie der Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • oder Nachweis von hinreichenden fremdsprachlichen, kaufmännischen und schreib-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten

Prüfungsanforderungen

Handlungsbereich Übersetzung:
  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Textes in die deutsche Sprache
  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen deutschen Textes in die Fremdsprache Handlungsbereich Korrespondenz:
  • Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefs nach Angaben in deutscher Sprache
  • Beantworten einer fremdsprachigen Korrespondenz in der Fremdsprache nach Angaben zu Inhalt und Form in deutscher Sprache
  • Schriftliche Zusammenfassung in der deutschen Sprache einer einfachen wirtschaftsbezogenen Nachricht, die in der Fremdsprache zweimal zu Gehör gebracht wird
Handlungsbereich Mündliche Kommunikation:
  • Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache
  • Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache vorgegebenen Sachverhalt
Den Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:
  • Allgemeine Unternehmenskommunikation
  • Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten
  • Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
  • Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten
  • Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten
  • Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
  • Absatzmärkte erschließen und pflegen.

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr: 130 €
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022