Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende

Ziel der Prüfung

Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, eine Fremdsprache der beruflichen Situation angemessen als Mittel der Verständigung einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung typischer beruflicher Aufgabenstellungen.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf nachweisen.
(2) Es können auch Personen bis zu einem halben Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses gemäß Abs. 1 zugelassen werden, wenn sie sich bereits während der Ausbildung zu dieser Prüfung angemeldet haben.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Schriftlicher Teil:
  • Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in der Fremdsprache: 45 Minuten
  • Kurzgefasste schriftliche Mitteilung in der Fremdsprache: 30 Minuten
  • Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache
  • geführtes Gespräch (einschließlich Aufgabenbearbeitung): 30 Minuten
  • Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache
  • abgefassten Geschäftsbrief: 30 Minuten
  • Sprachergänzungstest: 25 Minuten
  • Der/die Prüfungsteilnehmer/-in darf in den Teilen ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen.
Mündlicher Teil:
  • Telefongespräch allgemeiner geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen
  • Gespräch in der Fremdsprache führen
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll dabei nachweisen, dass er/sie sich über Themen seines/ihres Ausbildungsbereiches unterhalten kann und häufig auftretende Alltagssituationen (z. B. Vorstellen, Begrüßen) sprachlich angemessen bewältigen kann: 20 Minuten

Bestehen der Prüfung

Die Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung kann nicht erteilt werden, wenn im schriftlichen Teil eine Prüfungsleistung mit „ungenügend” oder mehr als eine Prüfungsleistung mit „mangelhaft” bewertet wurde.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen Teil der Prüfung nicht mehr als eine Leistung mit „mangelhaft” und keine Leistung mit „ungenügend” bewertet wurde. Darüber hinaus müssen die Prüfungsleistungen in der mündlichen Prüfung mindestens mit „ausreichend” bewertet worden sein.

Anmeldeschluss: Auf Anfrage
Prüfungsordnung mit Zulassungsvoraussetzungen: Siehe Downloads
Prüfungsgebühr: 130 €
Anmeldeformular: Zusendung auf Anfrage.
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Stand: 14.04.2022