Jedem Auszubildenden steht eine angemessene Vergütung zu. Diese muss unter anderem jährlich ansteigen. Auf welcher Grundlage wird sie bemessen? Und an welchen Werten können sich Auszubildende und Unternehmen orientieren?
Berufsausbildung in Teilzeit
Jeder Auszubildende kann seit dem 1. Januar 2020 den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Anders als bislang muss hierfür kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden.