Ausbildungsvergütung

Nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. Sie ist so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Liegt für Ausbildende und Auszubildende eine verbindliche Tarifregelung vor, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze als die Tarifsätze vereinbart werden. Werden Vergütungen über diese tarifliche Vergütung hinaus gezahlt, ist die Vergütung selbstverständlich auch angemessen.
Das Unternehmen ist nicht tarifgebunden, es existiert aber ein Branchentarif, dann ist die tarifliche Vergütung der jeweiligen Branche, wie z.B. dem Groß- oder Einzelhandel, der Metallindustrie oder dem Versicherungsgewerbe zu entnehmen. Diese tarifliche Vergütung darf, wenn seitens des Unternehmens keine Tarifbindung besteht, um maximal 20 Prozent unterschritten werden, jedoch nicht unter der Mindestausbildungsvergütung liegen.
Der bisher vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) ermittelte Durchschnittssatz ist seit Januar 2020 nicht mehr für neu abgeschlossene Verträge anzuwenden, wenn die Unternehmen keinem Branchentarif zuzuordnen sind. Für sie gilt die vom BBiG festgelegte Mindestvergütung. Die Höhe der Vergütung berechnet sich jeweils auf der Basis des Jahres des Ausbildungsbeginns mit gesetzlich festgelegten Steigerungssätzen.
Beginn der
Ausbildung
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
+ 18 %
3. Ausbildungsjahr
+ 35 %
4. Ausbildungsjahr
+ 40 %
2021
(01.01.-31.12.2021)
550 €
649 €
(550 € + 18 %)
743 €
(550 € + 35 %)
770 €
(550 € + 40 %)
2022
(01.01.-31.12.2022)
585 €
690 €
(585 € + 18 %)
790 €
(585 € + 35 %)
819 €
(550 € + 40 %)
2023
(01.01.-31.12.2023)
620 €
732 €
(620 € + 18 %)
837 €
(620 € + 35 %)
868 €
(620 € + 40 %)
2024
(01.01.-31.12.2024)
649 €
766 €
(649 € + 18 %)
876 €
(649 € + 35 %)
909 €
(649 € + 40 %)
Ab 2025
Wie die Mindestausbildungsvergütung sich in den Folgejahren entwickelt, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des jeweiligen Vorjahres bekannt.