Bürokratie-Trendwende in Europa notwendig

50 DIHK-Vorschläge zum Bürokratieabbau

Beinahe täglich sind Unternehmen mit neuen, ihre Wettbewerbsfähigkeit behindernden Pflichten konfrontiert - ein Großteil stammt aus der EU. Um Bürokratieabbau auf EU-Ebene konstruktiv zu begleiten, hat die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) 50 konkrete Bürokratieabbau-Vorschläge zusammengestellt. Die Erwartungen an die EU sind hoch.
  • Im März 2023 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit Europas Berichtspflichten um 25 Prozent reduzieren zu wollen. Die Mitgliedstaaten sollen Bürokratieabbau-Vorschläge entwickeln.
  • Deutschland und Frankreich sind im Oktober 2023 bereits konkret geworden:
    • So soll die Europäische Definition kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) um eine zusätzliche Kategorie Small Mid-caps (250 – 500 Mitarbeiter) erweitert und finanzielle Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft werden.
    • Außerdem sollen Berichtspflichten reduziert und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Entlastungsmöglichkeiten für KMUs geprüft werden.

Europa muss dringend einfacher, schneller und günstiger werden

Das lässt sich nach DIHK-Einschätzung durch einen Dreiklang erreichen.
  1. Keine neuen Gesetze, die die Unternehmen zusätzlich belasten.
  2. Bestehende Bürokratie konsequent abbauen, und zwar noch vor den Europawahlen.
  3. In Zukunft brauchen wir eine praxisorientierte Rechtsetzung, die auf schnelle Bearbeitung und auf die Ergebnisse abzielt.
Bei allen Bürokratieabbau-Bestrebungen ist für Unternehmen essenziell, dass erreichte Entlastungen nicht an anderer Stelle durch neue Belastungen neutralisiert werden. Vielmehr sind ein Kulturwandel sowie ein intrinsisches Verständnis für bessere Rechtsetzung erforderlich.
Die One-in-one-out-Regel (OIOO) sollte auf europäischer Ebene konsequent von allen an der Gesetzgebung beteiligten Institutionen angewendet werden!
  • Neben fundierter und transparenter Methodik ist hierfür eine Analyse der Wechselwirkungen von Normen untereinander und in der Gesamtbetrachtung erforderlich.
  • Zur Vermeidung doppelter Berichtspflichten oder sich widersprechender Gesetzesvorhaben ist eine Abstimmung der Generaldirektionen untereinander elementar.
  • Für eine strukturierte Übersicht über die Einhaltung der OIOO-Regel wäre die Einrichtung eines Scoreboards hilfreich.
  • Zudem sollten Folgenabschätzungen grundsätzlich gemäß dem Think-small-first-Prinzip durchgeführt werden.
  • Außerdem sollte den Empfehlungen des kommissionsinternen Qualitätsgremiums Regulatory Scrutiny Board Folge geleistet werden.

IHK-Organisation konsultiert ihre Mitglieder zum Bürokratieentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 13. März 2024 den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 950 KB) beschlossen. Die IHK-Organisation wird dessen weiteren Weg kritisch begleiten.
Aktuell konsultieren wir dazu unsere Mitglieder.

DIHK diagnostiziert zögerliche Umsetzung erster Bürokratieabbau-Maßnahmen

Anfang März 2024 stellte der DIHK-Beschleunigungsmonitor fest, dass Bürokratieabbau viel zu zögerlich umgesetzt wird. Von insgesamt 53 notwendigen Maßnahmen wurden erst 11 begonnen. Das DIHK-Thema der Woche 12 kommt daher zu dem Fazit: Bund-Länder-Pakt noch ohne Geschwindigkeit.