Nr. 6096990

Konsultation zum Regierungsentwurf eines IV. Bürokratieentlastungsgesetzes

Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!

Bundesjustizministerium (BMJ) hat Regierungsentwurf beschlossen

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) hat eine weitere Etappe auf dem Gesetzgebungsweg genommen, das angestrebte Entlastungsvolumen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung ist dabei  auf einen Umfang von voraussichtlich 944 Millionen Euro gestiegen.
Wir bitten um Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis zum Freitag, 12. April 2024, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

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