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Einstellung von Arbeitnehmern


Seit 1. Januar 2019 gibt es mit dem Teilhabechancengesetz der Bundesregierung neue Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt zu werden, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen einstellen.

Mit der Einstellung von Arbeitnehmern geht der Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen ein. Vor dieser Entscheidung sollte gründlich überlegt werden, wie viele Mitarbeiter notwendig sind, welche Qualifikation verlangt wird und ob die Arbeitnehmer bezahlt werden können.

Vom regelmäßigen Job als geringfügig Beschäftigter über die kurzfristige Beschäftigung in den Ferien bis zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten Sie wertvolle Tipps im Umgang mit Ferien- und Aushilfsjobs.

Für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ein Mindestlohn pro Arbeitsstunde. Es gibt aber auch Außnahmen, wie zum Beispiel Praktikanten. Hier finden Sie Informationen zur Geltung des Mindestlohngesetzes.

Arbeitgeber, die junge Menschen unter 18 Jahren ausbilden oder beschäftigen, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten.

Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Minijobs, einer kurzfristigen Beschäftigung oder eines Midijobs gibt es abweichende Regelungen bei der Sozialversicherungspflicht. Wir informieren über diese und weitere Besonderheiten.