Omnibus-Pakete 2025/2026

Was ist ein "Omnibus-Paket"? Um Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen, erarbeitet die Europäische Kommission sogenannte Omnibus-Pakete, die mehrere Gesetze gleichzeitig vereinfachen sollen. Omnibus-Pakete sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Regelungen vereinfachen. Im folgenden Artikel haben wir die wesentlichen Inhalte zusammengestellt und informieren über die aktuellen Entwicklungen.

Omnibus I: Vereinfachung von Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

Corporate Social Responsibility Directive (CSRD)
  • Verschiebung der CSRD-Meldepflicht sowie Reduzierung des Anwendungsbereichs
  • Einführung der Möglichkeit, über Tätigkeiten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen
  • Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen
  • Vereinfachungen der „Do-No-Significant-Harm“-Kriterien (DNSH)
  • Anpassung des Taxonomie-basierten Leistungsindikators für Banken - der Green Asset Ratio (GAR)
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / EU-Lieferkettenrichtlinie)
  • Verschiebung der Anwendung und Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
  • Begrenzung der Menge an Informationen, die im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette verlangt werden können
  • Harmonisierung der Sorgfaltspflichtanforderungen in der Europäischen Union (EU)
  • Abschaffung der zivilrechtlichen Haftung in der EU
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
  • Einführung einer kumulativen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur
  • Vereinfachung der Vorschriften für die Beantragung und Genehmigung des Status des zugelassenen CBAM-Anmelders, für die Berechnung der Emissionen und der Berichterstattungsanforderungen
  • Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM auf andere Environment, Health and Safety-(EHS)-Sektoren und nachgelagerte Güter

Aktueller Stand

Verschiebung des Geltungsbeginns der CSRD und CSDDD
Inhaltliche Anpassungen der CSRD und CSDDD
Vereinfachungen vom CBAM

Omnibus II: Vereinfachung und Optimierung von Investitionsprogrammen

Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Erhöhung der Investitionskapazität der EU (InvestEU)
  • Vereinfachung der Beteiligung am Programm für die Mitgliedstaaten
  • Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen für Durchführungspartner, Finanzintermediäre und Endempfänger

Aktueller Stand

Omnibus III: Vereinfachungen in Regularien der Landwirtschaft

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachung der Zahlungsregelung für kleine Höfe
  • Vereinfachung der Umweltanforderungen und -kontrollen
  • Verstärktes Krisenmanagement, einfachere Verfahren für die nationalen Verwaltungen
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung

Aktueller Stand

Omnibus IV: Small-Mid-Caps, Produktspezifikationen und Digitalisierung der EU-Konformitätserklärung

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Einführung einer neuen Unternehmenskategorie „Small-Mid-Caps“
  • Ausweitung mehrerer bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für KMU auf diese neue Unternehmenskategorie und weitere Vereinfachungsmaßnahmen zugunsten von KMU und Small-Mid-Caps unter anderem in den folgenden Rechtsakten:
    • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Verordnung (EU) 2016/679
    • Verordnung über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren – Verordnung (EU) 2016/1036
    • Verordnung über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren – Verordnung (EU) 2016/1037
    • Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – Richtlinie (EU) 2014/65
    • Prospektverordnung – Verordnung (EU) 2017/1129
    • Verordnung über Batterien und Altbatterien – Verordnung (EU) 2023/1542
    • Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen – Richtlinie (EU) 2022/2557
    • Verordnung über fluorierte Treibhausgase – Verordnung (EU) 2024/573
  • Vereinheitlichung von Produktspezifikationen, wo es keine gemeinsamen Standards gibt
  • Digitalisierung der EU-Konformitätserklärung sowie Schaffung der Möglichkeit, Gebrauchsanweisungen in digitalem Format anstelle von Papier zur Verfügung zu stellen und ein „digitales Kontakt“ in die Herstellerinformationen aufzunehmen

Aktueller Stand

Änderungen in Bezug auf die Pflichten hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht
Ausweitung bestimmter Erleichterungen auf Small-Mid-Caps sowie zu weiteren Vereinfachungsmaßnahmen
Digitalisierung und Angleichung gemeinsamer Spezifikationen

Omnibus V: Vereinfachung von Regularien im Verteidigungsbereich

Das Paket wird dazu beitragen, die im „White Paper for European Defence – Readiness 2030“ festgelegten Investitionsziele zu erreichen. Vollständiger Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Europäischer Verteidigungsfonds (European Defence Fund (EDF)): Vereinfachte Anforderungen für Antragsteller, kürzere Fristen für die Gewährung von Finanzhilfen und eine besser vorhersehbare Umsetzung
  • Vereinfachungen im Beschaffungsbereich für öffentliche Auftraggeber und Industrie
  • Klärung der Anwendung bestehender EU-weit geltender Umwelt- und Chemikaliengesetzgebung:
    • Klärung der Frage, ob die bestehenden Ausnahmeregelungen für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft im Zusammenhang mit überwiegenden öffentlichen Interessen in Anspruch genommen werden können
    • Ein klareres Mandat für die Mitgliedstaaten, Ausnahmeregelungen anzuwenden, wenn dies zur Unterstützung von Investitionen mit kritischen Stoffen erforderlich ist
  • Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln durch Anpassungen der Förderkriterien im Rahmen von InvestEU und Leitlinien für nachhaltige Investitionen im Bereich Verteidigung.

Aktueller Stand

Beschleunigung der Genehmigungserteilung für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft
Verteidigungsbereitschaft und Erleichterung von Verteidigungsinvestitionen und der Rahmenbedingungen für die Verteidigungsindustrie
Vereinfachung des innergemeinschaftlichen Transfers von Verteidigungsgütern und Vereinfachung der Beschaffung im Sicherheits- und Verteidigungsbereich

Omnibus VI: Vereinfachung von Regularien in der chemischen Industrie

Den vollständigen Text des Aktionsplans für die chemische Industrie und des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte des Aktionsplans für die chemische Industrie

  • Einrichtung einer EU-Allianz für kritische Chemikalien zur Stärkung der Resilienz der Branche
  • Handelspolitische Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung des fairen Wettbewerbs und Ausweitung der Überwachung der Einfuhren von Chemikalien
  • Umsetzung des „Affordable Energy Action Plan“zur Senkung der hohen Kosten für Energie und Ausgangsstoffe
  • Schaffung der steuerlichen Anreize Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach sauberen Chemikalien
  • Maßnahmen in Bezug auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS):
    • Vorschlag einer PFAS-Beschränkung im Rahmen von REACH auf Grundlage der Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum universellen PFAS-Beschränkungsdossier insbesondere in Verbraucherprodukten. Gleichzeitig soll deren Einsatz in kritischen Anwendungen unter strengen Bedingungen weiterhin möglich bleiben, sofern keine Alternativen existieren.
    • Entwicklung eines EU-weiten PFAS-Überwachungsrahmens zur Zentralisierung von Daten
    • Start eines Dialogs mit Interessengruppen, um eine ganzheitliche Betrachtung der Herausforderungen im Zusammenhang mit PFAS-Verschmutzungen zu unterstützen
Der Aktionsplan wurde von einem Omnibus in der Chemikalienregulierung begleitet.

Wesentliche Inhalte des Omnibus-Pakets

  • Vereinfachungen im Rahmen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classiication, Labelling and Packaging) (CLP-Verordnung)
    • Vereinfachung der Formatierungsregelungen
    • Ausnahmen für kleine Verpackungen: Vereinfachung und Klarstellung der Bestimmungen für Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen für Kleinverpackungen, insbesondere für Behälter unter zehn Millilitern
    • Anpassung der Fristen für Aktualisierung von Etiketten - Aufhebung der festen Frist für die Aktualisierungspflicht des Etiketts nach spätestens sechs Monaten. Stattdessen sollte gelten, dass Etiketten angepasst werden müssen, nachdem es neue Daten gibt.
    • Änderung der Regelungen zu Werbung und Online-Verkäufe, um ihren Anwendungsbereich auf Chemikalien zu beschränken, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden:
      • Ausnahme vom B2B-Absatz von gefährlichen Stoffen und Gemischen vom Anwendungsbereich
      • Vereinfachung der Informationspflichten in der an die breite Öffentlichkeit gerichtete Werbung
    • Angabe des digitalen Kontakts anstatt einer Adresse und Telefonnummer
    • Kennzeichnungspflichten für Tankstellen: Einige Kennzeichnungselemente sollten auf Kraftstoffpumpen nicht mehr benötigt werden.
    • Verschiebung des Anwendungsdatums der derzeit gültigen CLP-Verordnung auf den 1. Januar 2028.
  • Vereinfachungen im Rahmen der Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung):
    • Vereinfachung des Verfahrens zur Aufnahme von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und UV-Filtern in die entsprechenden Anhänge IV, V und VI
    • Detaillierte Darstellung des bestehenden Ausnahmeverfahrens vom generellen Verwendungsverbot für CMR-Stoffe in kosmetischen Mitteln
    • Abschaffung der Voranmeldungen für kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten
  • Vereinfachungen im Rahmen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV):
    • Abschaffung der erweiterten REACH-Registrierungspflicht: die „Standard-REACH-Bestimmungen“ sollen auch für Stoffe gelten, die in EU-Düngemitteln verwendet werden.
    • Einführung der Kriterien und einer Methodik für die Bewertung von Mikroorganismen durch Hersteller und benannte Stellen

Aktueller Stand

"Stop-the-clock" für die CLP-Verordnung und Übergangsbestimmungen
Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Erzeugnisse

Omnibus VII: Vereinfachung von Regularien im Bereich Digitalisierung

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission: Digital Omnibus Regulation Proposal, Digital Omnibus on AI Regulation Proposal

Wesentliche Inhalte des Omnibus-Pakets

  • Vereinfachungen von KI-Regelungen (AI Act):
    • Verschiebung des Geltungsbeginns der Vorschriften für Hochrisiko-KI um höchstens 16 Monate sowie Verringerung des Registrierungsaufwands für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen,
    • Ausweitung bestimmter KMU-Vereinfachungen auf Small-Mid-Caps-Unternehmen, einschließlich vereinfachter Anforderungen an die technische Dokumentation,
    • Streichung der Vorschrift eines harmonisierten Plans zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen,
    • Erweiterung der Nutzung von KI-Sandboxes und Real-world Tests,
    • Klärung des Zusammenspiels zwischen dem KI-Gesetz und anderen EU-Rechtsvorschriften,
    • Stärkung der Befugnisse des KI-Büros und Zentralisierung der Aufsicht über KI-Systeme.
  • Vereinfachungen von Data-Regelungen (Data Act, Data Governance Act, Open Data Directive)
    • Konsolidierung der EU-Datenvorschriften durch die Datenverordnung,
    • Ausnahmen von einigen Vorschriften für den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern für KMU und Small-Mid-Caps-Unternehmen,
    • Bereitstellung von neuen Leitlinien zur Einhaltung der Datenverordnung in Form von Mustervertragsbedingungen für den Datenzugang und die Datennutzung sowie Standardvertragsklauseln für Cloud-Computing-Verträge.
  • Vereinfachung der Cybersicherheitsberichterstattung - single-entry point für Meldung von Sicherheitsvorfällen bei European Union Agency for Cybersecurity (ENISA):
    • Entwicklung der Schnittstelle zur Meldung von Sicherheitsvorfällen unter anderem im Rahmen der NIS-2-Richtlinie, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)
  • Modernisierung der Cookie-Vorschriften (ePrivacy Directive)
  • Vorschlag der European Business Wallets Regulation:
    • Die Business Wallets werden als sichere digitale Tools für Unternehmen konzipiert sein und als einheitliche Plattform dienen, um deren Interaktionen innerhalb der EU zu vereinfachen.

Aktueller Stand

Vereinfachung der KI-Vorschriften
Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Bereich der Digitalisierung

Omnibus VIII: Vereinfachung von Regularien im Umweltbereich

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachung und mehr Flexibilität in Bezug auf Umweltmanagementsysteme (environmental management systems, EMS), Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial and Livestock Rearing Emissions Directive, IED) und Richtlinie über mittlere Verbrennungsanlagen (Medium Combustion Plants Directive):
    • Möglichkeit der Etablierung eines Umweltmanagementsystems auf Unternehmensebene (nicht mehr für jede Produktionsanlage) innerhalb desselben Mitgliedstaats
    • Gewährung von drei zusätzlichen Jahren für die Umsetzung
    • Vereinfachung des Inhalts (keine Anforderungen hinsichtlich Chemikalieninventar und Risikobewertung)
    • Aufhebung der Verpflichtung zu einer unabhängigen Prüfung und der Verpflichtung zur Erstellung von indikativen Umstellungsplänen (indicative transformation plans)
    • Vereinfachung der Genehmigung von Dekarbonisierungsprojekten, bei denen Oxyfuel- oder wasserstoffbasierte Verbrennung zum Einsatz kommt.
  • Vereinfachung der Berichterstattung über Industrieemissionen
    • Tierhalter und Aquakulturunternehmen werden von der Berichterstattung über den Wasser-, Energie- und Materialverbrauch ausgenommen.
  • Aufhebung der Verpflichtung zur Meldung von SCIP-bezogenen Daten in der SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products))
  • Vereinfachungen der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR)
    • Hersteller, die Produkte in anderen Mitgliedstaaten verkaufen, werden entscheiden können, ob sie in diesen Mitgliedstaaten einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen möchten. Unternehmen, die bereits solche Bevollmächtigten benannt haben, können ihre derzeitige Regelung beibehalten.
    • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (Q3 2026) wird vorsehen, den Umfang der Berichterstattung zu reduzieren und die Häufigkeit der Berichterstattung auf maximal einmal pro Jahr zu begrenzen.
  • Gezielte Änderungen zur Vereinfachung weiterer Rechtsakte, darunter der Richtlinie über mittlere Feuerungsanlagen und der Batterieverordnung
  • Vereinfachung der technischen Anforderungen an Geodaten im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in the European Community)
  • Die ursprünglich angekündigte Überarbeitung der REACH-Verordnung wird nicht umgesetzt und die Verordnung wird nicht geöffnet. Stattdessen plant die EU-Kommission, technische Anpassungen in den Anhängen zur REACH-Verordnung sowie gezielte Vereinfachungen und Modernisierungen vorzunehmen, die über das sogenannte Komitologieverfahren umgesetzt werden sollen.

Aktueller Stand

Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Vorübergehende Aussetzung der Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung
Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Vereinfachung bestimmter Anforderungen im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie

Omnibus IX: Omnibus zur Automobilindustrie

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

CO2-Ziele und Kompensationsmechanismen
  • Automobilherstellern können auch nach 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der EU neu zulassen, darunter Plug-in-Hybride, Range-Extender-Fahrzeuge, sowie konventionelle Benzin- und Dieselfahrzeuge – zusätzlich zu vollelektrischen und Wasserstofffahrzeugen.
  • Das vollständige Emissionsverbot wird durch ein Reduktionsziel ersetzt: Bis 2035 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neufahrzeugflotten um 90 Prozent gegenüber 2021 sinken.
  • Die Kompensation der verbleibenden Auspuffemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erfolgt über definierte Anteile:
    • Bis zu 70 Prozent der erforderlichen Kompensation können durch den Einsatz von "grünem" Stahl aus EU-Herstellung erbracht werden, sofern dieser tatsächlich im Fahrzeug verbaut ist.
    • Die verbleibenden 30 Prozent sind durch den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe zu kompensieren.
  • Darüber hinaus sind zusätzliche Flexibilitätsmechanismen vorgesehen:
    • Hersteller, die ihre CO2-Emissionen bereits vorzeitig senken und die Zielwerte für 2025 unterschreiten, können zusätzliche Emissionscredits generieren, die in späteren Jahren genutzt werden dürfen.
    • Für das Zwischenziel 2030 wird ein zeitlicher Ausgleichsmechanismus eingeführt. Abweichungen vom CO₂-Ziel im Jahr 2030 können innerhalb der beiden Folgejahre kompensiert werden. Die Bewertung erfolgt nicht mehr jährlich, sondern kumuliert über den Zeitraum 2030 bis 2032 („Banking and Borrowing“). Vergleichbare Regelungen gelten bereits für den Zeitraum 2025 bis 2027.
    • Für leichte Nutzfahrzeuge wird das CO2-Reduktionsziel für 2030 von bislang 50 auf 40 Prozent abgesenkt.
  • Parallel dazu verankert die Kommission das Prinzip „Buy European“ schrittweise in verschiedenen Regulierungsinitiativen. Eine konkrete Definition des Begriffs soll im Januar 2026 im Rahmen des Industrial Accelerator Act vorgelegt werden.
Regeln für Unternehmensflotten (Green Corporate Fleets)
  • Den Mitgliedstaaten werden verbindliche Quoten zur CO2-Reduktion vorgegeben. Für Deutschland sieht der Entwurf vor, dass bereits bis 2030 rund 77 Prozent der Fahrzeuge in großen Unternehmensflotten emissionsfrei/-arm sein sollen; bis 2035 ist eine vollständige Umstellung auf emissionsfreie/-arme Fahrzeuge vorgesehen.
  • Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen.
  • Erfasst werden sämtliche neu zugelassenen Firmenfahrzeuge, darunter insbesondere Leasing- und Mietwagenflotten, Dienst- und Poolfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge von Taxi- und Ride-Hailing-Diensten.
  • Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Mitgliedstaaten keine finanzielle Unterstützung mehr für neu zugelassene nicht emissionsarme Firmenfahrzeuge gewähren.
Batterie-Paket (Battery Booster Strategy)
  • Maßnahmenpaket mit finanziellen Unterstützungsinstrumenten für den Produktionshochlauf von Batteriezellen, Maßnahmen zur Absicherung der Rohstoff- und Vorstufenlieferketten sowie regulatorische Instrumente zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber staatlich subventionierten Anbietern aus Drittstaaten.
  • Schaffung der gezielten Nachfrageimpulse für in Europa produzierte Batterien. Hierzu sollen im Rahmen des angekündigten Industrial Accelerator Act Lokalisierungsanforderungen für Batterien von Elektrofahrzeugen sowie für Batteriespeichersysteme (BESS) und deren Komponenten eingeführt werden.
Darüber hinaus:
  • Begrenzung der Anzahl der in den kommenden Jahren zu erlassenden sekundären Rechtsakte
  • Vereinfachung der Typgenehmigungs- und Prüfverfahren für neue leichte Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen
  • Aktualisierung und Harmonisierung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Fahrzeugen
  • Einführung der neuen Fahrzeugkategorie „M1E“ für kleine, erschwingliche und in Europa produzierte batterieelektrische Pkw mit einer Länge von bis zu 4,2 Metern ein. Diese sollen bei der Berechnung der CO2-Flottengrenzwerte bis 2035 stärker gewichtet werden - mit einem Faktor von 1,3, sodass ein entsprechendes Modell rechnerisch wie 1,3 Fahrzeuge mit niedrigen CO2-Emissionen zählt.

Aktueller Stand

Vereinfachung der technischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge
Befreiung bestimmter N2-Elektrofahrzeuge von der Verpflichtung zum Einbau und zur Verwendung einer Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung

Omnibus X: Omnibus zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Vereinfachung des Verfahrens für den Marktzugang von Produkten zur biologischen Schädlingsbekämpfung
  • Vereinfachung des Verfahrens zur Verlängerung der Zulassungen für Pestizide und Biozide sowie für Futtermittelzusatzstoffe
  • Möglichkeiten zur digitalen Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen
  • Erleichterung des Marktzugangs für Fermentationsprodukte
  • Strengere Einfuhrvorschriften für Pestizidrückstände
  • Vereinfachung der Akkreditierungsvorschriften für amtliche Laboratorien
  • Vereinfachungen bei Grenzkontrollen für pflanzliche Erzeugnisse
  • Anpassung der Anforderungen an die Überwachung und Risikominderung im Zusammenhang mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE)

Aktueller Stand

Verlängerung der bestimmten Datenschutzfristen
Anpassungen (Vereinfachung sowie Verschärfung) der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit

Omnibus XI: Steuer-Omnibus und "DAC-Recast"

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU
  • Beseitigung der Beschränkungen für echte Fremd- und Marktfinanzierungen, was Investitionen im Binnenmarkt erleichtern sollte
  • Vereinfachung der Zinsbeschränkungsregel in der Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (Anti-Tax Avoidance Directive, ATAD)
  • Beseitigung von Doppelregelungen und sich überschneidenden Bestimmungen zwischen den Vorschriften für kontrollierte ausländische Gesellschaften (Controlled Foreign Company, CFC) und der globalen Mindeststeuer (global minimum tax, Pillar Two)
  • Neufassung der DAC-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation, "DAC-Recast") - Konsolidierung der ursprünglichen DAC-Richtlinie und ihrer insgesamt acht Änderungsrichtlinien in einem einzigen Rechtstext, unter anderem:
    • Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuerkonstruktionen
    • Erhöhung des Meldeschwellenwerts für den Online-Verkauf von Waren
    • Einführung eines neuen Überprüfungsinstruments für Steueridentifikationsnummern

Aktueller Stand

Omnibus XII: Energie- und Reifenkennzeichnung-Omnibus

Den vollständigen Text des Pakets finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Wesentliche Inhalte der Vorschläge

  • Änderungen der Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 2017/1369)
    • Flexibilisierung der Vorschriften zur Bereitstellung von Labels durch stärkere Nutzung digitaler Formate
    • Ausweitung der Nutzung der EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling) als zentrale Informationsquelle
    • Klarstellung und Anpassung von Pflichten entlang der Lieferkette
    • Vereinfachungen bei der Reskalierung von Labels
    • Stärkung der Marktüberwachung durch bessere Datennutzung und Transparenz
  • Änderungen der Reifenkennzeichnung (Verordnung (EU) 2020/740)
    • Anpassung an die Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung (Digitalisierung, EPREL-Nutzung)
    • Einbeziehung zusätzlicher Akteure (wie Reifenhändler/-monteure)
    • Vereinheitlichte Vorgaben zur Darstellung von Labels im stationären und Online-Vertrieb
    • Erweiterte Befugnisse der Kommission zur Aktualisierung von Kennzeichnungsparametern

Aktueller Stand

Weitere angekündigte Omnibus-Pakete

  • Bürger-Omnibus (Citizens omnibus) - Q4 2026
Stand: 15. Juli 2026
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Quelle: EU-Kommission, EU-Rat, EU-Parlament, DIHK