Carnet A.T.A. / C.P.D. - Zollpassierscheinheft

Zum Einstieg empfehlen wir Ihnen den IHK-Erklärfilm zum Thema “Carnet A.T.A.”.
Hier gelangen Sie zum interaktiven Beratungsablauf der IHK-Export-App zum Thema Carnet.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Carnet A.T.A. für zügige Zollabfertigung

Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire und englisch: temporary admission)  ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die Europäische Union (EU) eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll, als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung mit Zeit- und Geld-Ersparnis möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Die Generalzolldirektion teilt mit, dass Unionswaren, die mit einem in der EU (Deutschland) ausgestellten Carnet A.T.A. vorübergehend ausgeführt wurden, mit dem gelben Wiedereinfuhrblatt zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr als Rückware (wie sonst auch – gemäß Artikel 203 Unionszollkodex) angemeldet werden können. Dies ist auch zulässig, wenn die Waren nach Ablauf der Gültigkeitsfrist des Carnets angemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung in ATLAS ist nicht erforderlich.

Was ist das Carnet C.P.D.?

Das Carnet C.P.D. ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet A.T.A. zu verwenden.

BAFA-Genehmigungen + ATLAS-Anmeldung

Bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren sind zusätzlich zum Carnet eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie eine Ausfuhranmeldung mit ATLAS erforderlich.

Wer erhält ein Carnet A.T.A./C.P.D.?

Die Ausgabe kann für alle Firmen, Gewerbetreibende und natürlichen Personen erfolgen. Einen Anspruch auf Ausstellung eines Carnets gibt es nicht, da niemand gezwungen werden kann, für einen anderen zu bürgen.

Wer stellt Carnets A.T.A./C.P.D. aus?

Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK, dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Dachorganisation ist die Internationale Handelskammer (ICC). Diese strebt eine vollständige Digitalisierung des Internationalen Zollverfahrens Carnet an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des “Re-Imports” der vorübergehenden eingeführten Güter.
Für Mitglieder der IHK Bodensee-Oberschwaben finden Sie auf dieser Seite die Informationen über die Beantragung und dem Ablauf bis zur Erstellung eines Carnets. Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben wenden sich an die für sie zuständige IHK.

Welche Länder akzeptieren Carnet A.T.A.?

Das Carnet ist in fast 80 Staaten möglich.
Innerhalb der Europäischen Union benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
  • Ceuta und Melilla
  • Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).

Für welche Waren lässt sich ein Carnet A.T.A. verwenden?

Die meisten Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert. Einzelheiten können Sie bei Ihrer IHK erfragen.
  • Messe- und Ausstellungsgut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung

Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions - foire et exposition)

Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte und so weiter, ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.

Warenmuster (commercial samples - échantillons)

Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- beziehungsweise eingeführt werden.

Berufsausrüstung (professional equipment - matériel professionnel)

Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen und so weiter. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.

Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.

Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:

  • Verbrauchsgüter,
  • ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
  • Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)

Waren der Europäischen Union

Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Waren der Europäischen Union sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein.

Wie hoch darf der Warenwert sein?

Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder frei zu bekommen. Antragsteller, die falsche Angaben machen, können von der Ausgabe weiterer Carnets A.T.A. ausgeschlossen werden. Euler Hermes Niederlassung der Euler Hermes SA (Euler Hermes) ist seit Jahrzehnten Rückbürge und Kooperationspartner der DIHK. Euler Hermes prüft die Kreditwürdigkeit bestimmter Antragsteller und kümmert sich um die Bereinigung aller nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets. Deshalb nimmt Sie nicht die DIHK oder die IHK, sondern Euler Hermes in Höhe der ausländischen Einfuhrabgaben und Gebühren in Regress. Es ist Euler Hermes vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Sicherheit zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung.

Wie lange ist ein Carnet gültig?

Carnets werden von Ihrer IHK prinzipiell für die Höchstdauer von einem Jahr ausgestellt. Während der Gültigkeit ist die Nutzung in allen dem jeweiligen Abkommen angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen möglich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Der ausländischer Zoll kann eine kürzere Wiederausfuhrfrist festlegen. Diese ist unbedingt einzuhalten. In Ausnahmefällen gibt es in einigen Ländern mit die Möglichkeit, mit einem Anschluss-Carnet, die Ware etwas länger im Land zu lassen. Fragen Sie Ihre IHK.

Wo erhalte ich ein Carnet und ist es zurück zu geben?

Die Carnets erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK. Für Mitglieder der IHK Bodensee-Oberschwaben finden Sie auf dieser Seite die Informationen über die Beantragung und dem Ablauf bis zur Erstellung eines Carnets. Dort erfahren Sie auch, ob Ergänzungen zu laufenden Carnets möglich sind. Nach der Verwendung, beziehungsweise spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, sind Carnets der zuständigen IHK zurückzugeben.

Welche Kosten entstehen?

Warenwert
Versicherungsentgelt
bis 9.999,99 Euro
37 Euro
10.000 - 24.999,99 Euro
63 Euro
25.000 - 49.999,99 Euro
110 Euro
50.000 - 149.999,99 Euro
210 Euro
150.000 - 299.999,99 Euro
380 Euro
300.000 - 499.999,99 Euro
630 Euro
für jede weiteren 500.000 Euro
420 Euro
Antragsteller, die falsche Angaben machen, können von der Ausgabe weiterer Carnets A.T.A. ausgeschlossen werden.