Carnet A.T.A. / C.P.D. - beantragen

Grundlegende Information zum Carnet-Verfahren und einen erklärenden Film finden Sie auf “Carnet A.T.A. / C.P.D. – Zollpassierscheinheft”.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Carnet A.T.A. / C.P.D. – so geht’s

Technische Voraussetzungen und Zugang

Um Carnets online zu beantragen, benötigen Sie:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von beispielsweise Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich nicht.)
  • Zugang zum e-ata-System (https://www.e-ata.de/)

Carnet-Erstellung

Nach Prüfung der eingegebenen Daten, wird das Nutzerkonto von der IHK aktiviert. Danach können Carnets beantragt werden. Der Administrator kann ab dann auch neue Nutzer anlegen. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK.
Wichtig:
  • Es ist zwingend erforderlich, dass das ausgestellte Carnet, vor der Nämlichkeitssicherung durch den Zoll, vom Carnet-Inhaber unterschrieben wird!
  • Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden!