Carnet A.T.A. / C.P.D. - Zollpassierscheinheft
Zum Einstieg empfehlen wir Ihnen den IHK-Erklärfilm zum Thema “Carnet A.T.A.”.
Für Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben kann die zuständige IHK über den bundesweiten IHK-Finder gefunden werden.
Carnet A.T.A.
Das Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire und englisch: temporary admission) ist ein internationales Zollpassierscheinheft zur Erleichterung der vorübergehenden Ausfuhr von Waren, bei der die Ware nach der vorübergehenden Ausfuhr, in unverändertem Zustand, wieder in die Europäische Union (EU) eingeführt wird. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt und somit wird auch Zeit gespart.
Der Zoll teilt mit, dass Waren, die mit einem in Deutschland (EU) ausgestellten Carnet A.T.A. vorübergehend ausgeführt wurden, mit dem gelben Wiedereinfuhrblatt zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr als Rückware (wie sonst auch – gemäß Artikel 203 Unionszollkodex) angemeldet werden können. Dies ist auch zulässig, wenn die Waren nach Ablauf der Gültigkeitsfrist des Carnets, aber innerhalb von drei Jahren, angemeldet werden. Eine zusätzliche Anmeldung in ATLAS ist nicht erforderlich.
Carnet C.P.D.
Das Carnet C.P.D. (Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan) ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Das Verfahren kann nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet A.T.A. zu verwenden.
BAFA-Genehmigungen + ATLAS-Anmeldung
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren sind zusätzlich zum Carnet eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie eine Ausfuhranmeldung mit ATLAS erforderlich.
Carnet-Inhaber
Die Ausgabe kann für alle Firmen, Gewerbetreibende und natürlichen Personen erfolgen. Einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Carnets gibt es nicht.
Carnet-Zuständigkeit
Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Dachorganisation ist die Internationale Handelskammer (ICC).
Für Mitglieder der IHK Bodensee-Oberschwaben finden Sie auf dieser Seite die Informationen über die Beantragung und dem Ablauf bis zur Erstellung eines Carnets. Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben wenden sich an die für sie zuständige IHK.
Carnet-Länder
Das Carnet ist in fast 80 Staaten möglich, die in der Carnet Länderübersicht aufgeführt sind.
Innerhalb der Europäischen Union benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:
- Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
- Ceuta und Melilla
- Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Réunion)
In Österreich, Vorarlberg in Richtung Schweiz, können Verfahren, die einen Schaltergang erfordern, nur noch an folgenden Zollstellen abgewickelt werden:
- Schaanwald (Tisis), Au (Lustenau) und St. Margrethen (Höchst)
Carnet-Abkommen
Die meisten Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert.
Berufsausrüstung (professional equipment - matériel professionnel)
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen und so weiter. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions - foire et exposition)
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte und so weiter, ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster (commercial samples - échantillons)
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- beziehungsweise eingeführt werden.
Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
- Verbrauchsgüter,
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur, Tuning...)
Unionsware
Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Waren der Europäischen Union sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen (verzollt und versteuert) worden sein.
Warenwert
Euler Hermes Niederlassung der Euler Hermes SA (Euler Hermes) ist Rückbürge und Kooperationspartner der DIHK. Es ist der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Sicherheit zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung. Hier ist eine entsprechende Prüfung durchzuführen. Hinsichtlich der Höhe des Wertes gibt es keine Begrenzungen. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder freizubekommen. Antragsteller, die falsche Angaben machen, können von der Ausgabe weiterer Carnets A.T.A. ausgeschlossen werden.
Gültigkeit
Carnets werden von Ihrer IHK prinzipiell für die Höchstdauer von einem Jahr ausgestellt. Während der Gültigkeit ist die Nutzung in allen dem jeweiligen Abkommen angeschlossenen Staaten für beliebig viele Verwendungen möglich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Der ausländische Zoll kann eine kürzere Wiederausfuhrfrist festlegen. Die Fristen sind einzuhalten.
Nach der Verwendung, beziehungsweise spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, sind Carnets der zuständigen IHK zurückzugeben.
Nach der Verwendung, beziehungsweise spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, sind Carnets der zuständigen IHK zurückzugeben.
Kosten
- Die Bearbeitungsgebühr der IHK Bodensee-Oberschwaben beträgt 55 Euro.
- ICC-Entgelt (ICC=International Chamber of Commerce) beträgt 14,28 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Rechnungstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer), Breite Straße 29, 10178 Berlin, USt-IdNr. DE 358 130 526; das ICC-Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 UStG.
- Versicherungsentgelt der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA zur Abdeckung ausländischer Einfuhrabgaben. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland.
| Warenwert | Versicherungsentgelt ab 01.01.2025 |
|---|---|
| bis 9.999,99 Euro | 46 Euro |
| 10.000 - 24.999,99 Euro | 79 Euro |
| 25.000 - 49.999,99 Euro | 138 Euro |
| 50.000 - 149.999,99 Euro | 250 Euro |
| 150.000 - 299.999,99 Euro | 455 Euro |
| 300.000 - 499.999,99 Euro | 750 Euro |
| für jede weiteren 500.000 Euro | 500 Euro |
Antragsteller, die falsche Angaben machen, können von der Ausgabe weiterer Carnets A.T.A. ausgeschlossen werden.
