Webinar: Steuerliche Forschungsförderung

Seit etwas mehr als drei Jahren können sich Unternehmen in Deutschland Entwicklungs- und Innovationsprojekte steuerlich fördern lassen. Das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen setzt bei den Personal- und Auftragskosten an.
In einer gemeinsamen Online-Veranstaltung unter dem Motto #GemeinsamFürUnternehmen vermitteln wir am 15. Februar, was Unternehmen bei der steuerlichen Forschungsförderung erwarten können, wie diese funktioniert, was bei der Beantragung zu beachten ist und welche Unterschiede zur "klassischen" Zuschuss- oder Projektförderung bestehen. Zusätzlich werden Erfahrungswerte aus der Praxis berichtet.
Das Forschungszulagengesetz (FZuIG) ist ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetz.
In unserem Leitfaden zur “Steuerlichen Forschungsförderung” erläutern wir Ihnen den Ablauf der Antragstellung.
Förderfähig bei Unternehmen sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Forschung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden. Es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen.
Bislang ist der förderfähige Aufwand, der pro Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden kann, auf 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Die Bundesregierung will jedoch für 2024 die Bedingungen der Förderung zu Gunsten der Unternehmen deutlich verbessern.

Falls Sie Fragen zur “Steuerlichen Forschungsförderung” haben, dürfen Sie sich gerne jederzeit bei oben genanntem Ansprechpartner der IHK Bodensee-Oberschwaben melden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.