Nr. 4867372

Makler und Bauträger

Zum Jahresende ist es wieder einmal soweit: Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) müssen in Baden-Württemberg bei ihrer IHK, den jährlichen Prüfbericht oder eine Negativerklärung für das Jahr 2024 einreichen. Fristende ist der 31. Dezember 2025.

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Wer als Baubetreuer, Bauträger, Darlehensvermittler, Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis. Für diese ist seit März 2019 die regionale IHK zuständig.

Die gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.

Die neue Qualifikation "Zertifizierter Verwalter" wird eine freiwillige, durch eine IHK-Püfung zu erwerbende Qualifikation.