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Nr. 1940300

Beschäftigung im Verkehrsgewerbe

Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen Lkw- und Bus-Führerscheinneuerwerber eine über die Fahrererlaubnis hinausgehende Grundqualifikation nachweisen. Außerdem sind regelmäßige Weiterbildungen für alle Berufskraftfahrer Pflicht.

Eine Vielzahl von Vorschriften rund um die Themen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten müssen Fahrer einhalten, die gewerblich Personen oder Güter befördern. Ebenso ist die Einhaltung dieser Regelung zu dokumentieren.