Qualifizierungsvorschriften für Lkw- und Omnibusfahrer

Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen Lkw- und Bus-Führerscheinneuerwerber eine über die Fahrererlaubnis hinausgehende Grundqualifikation nachweisen. Außerdem sind regelmäßige Weiterbildungen für alle Berufskraftfahrer Pflicht.
Berufskraftfahrer müssen für bestimmte Fahrzeuge im Personenkraftverkehr seit dem 10. September 2008 eine Grundqualifizierung absolvieren und danach, wie alle anderen Berufskraftfahrer auch, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Für Fahrer im Güterkraftverkehr gilt diese Regelung seit dem 10. September 2009.  Betroffen sind die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE. Auch Drittstaatenangehörige, die von einem in der EU niedergelassenen Unternehmen beschäftigt werden, sind betroffen. Nicht betroffen sind Fahrer der Bundeswehr, Polizei und der Notfallrettung. Ebenfalls nicht betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen, die zur Beförderung von Material oder Ausrüstung dienen, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, wobei das Führen des Fahrzeuges nicht die Hauptbeschäftigung sein darf.
Das Gesetz lässt dem Betroffenen die Wahl den Nachweis über den Erwerb einer „Grundqualifikation” oder einer „beschleunigten Grundqualifikation” zu führen. Diese beiden Qualifikationsmöglichkeiten unterscheiden sich nicht nur in der Art der Vorbereitung auf die Prüfung und in der Dauer der Prüfung. Sie differenzieren auch nach dem Mindestalter des Fahrers für seinen Einsatz auf bestimmten Fahrzeuggrößen.
Eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird dem Erwerb einer Grundqualifikation gleichgesetzt. Somit entfällt für diese Personen der Nachweis der Grundqualifikation.
Für die Abnahme der Prüfung zur Grundqualifikation und zur beschleunigten Grundqualifikation sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der IHK Reutlingen und drei anderen IHKen ist die IHK Reutlingen zuständig für Fahrer, deren Wohnsitz in den IHK-Bezirken Bodensee-Oberschwaben, Nordschwarzwald, Reutlingen oder Schwarzwald-Baar-Heuberg liegt. Aufgrund dieser Zuständigkeit muss die Anmeldung zur Prüfung über die IHK Reutlngen erfolgen, auch wenn der Prüfungsort bei einer anderen IHK ist.
Der Fragenfundus für die beschleunigte Grundqualifikation im Güter- und Personenverkehr wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelkammertages erstellt. Er ist Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung:
Folgende Prüfungstermine sind vorgesehen:
Prüfungstermine 2023/2024, Weingarten:
  • Donnerstag, 5. Oktober 2023
  • Donnerstag, 25. Januar 2024
  • Donnerstag, 21. März 2024
  • Dienstag, 14. Mai 2024
  • Donnerstag, 4. Juli 2024
  • Dienstag, 1. Oktober 2024
  • Freitag, 6. Dezember 2024
Prüfungsort: IHK Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2, 88250 Weingarten

Prüfungstermine 2023, Reutlingen:
  • Donnerstag, 07. September
  • Donnerstag, 28. September
  • Donnerstag, 19. Oktober
  • Donnerstag, 16. November
  • Donnerstag, 23. November
  • Donnerstag, 14. Dezember