Lebensmittelhygieneschulung

Was ist Zweck der Schulung?

Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen Unternehmen einiges beachten. So sind beispielsweise Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln auf Verlangen der Behörden nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter vor.
Lebensmittelhygiene ist kein notwendiges Übel, sondern die Basis jedes Unternehmens, das mit Lebensmitteln zu tun hat. Gerade beim starken Wettbewerb im Gaststättengewerbe sind sichere Lebensmittel entscheidend. Ein Betrieb der einmal in Verruf gekommen ist, wird sein Ansehen nur schwer wieder aufbauen können. Lebensmittelhygiene ist daher die Voraussetzung für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg.
In der Schulung werden die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfahrene Lebensmittelkontrolleure kompakt und praxisnah vermittelt. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und den Aufbau eines Eigenkontrollsystems mit HACCP-Konzept kennen.
Die Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG und ist auch nicht mit der Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gleichzusetzen. Ansprechpartner für die Erstbelehrung ist das im jeweiligen Landkreis zuständige Gesundheitsamt. In allen drei Landkreisen BodenseekreisSigmaringen und Ravensburg werden die Erstbelehrungen nur noch im Online-Format angeboten. 

Wer muss an der Schulung teilnehmen?

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004 über entsprechende Fachkenntnisse in den Sachgebieten verfügen.
Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt wurden, sind freigestellt. Eine Übersicht zu den Befreiungsmöglichkeiten finden Sie bei der IHK Stuttgart.

Wo wird die Schulung durchgeführt?

Die Schulung wird von der IHK Bodensee-Oberschwaben für ihren Bezirk (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Sigmaringen) durchgeführt. Veranstaltungsort ist grundsätzlich das IHK Gebäude der IHK Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2 in 88250 Weingarten.

Was ist der Inhalt der Schulung?

Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Schulung:
  • Allgemeine Regelungen des Lebensmittelrechts (Organisation der Lebensmittelüberwachung, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten, Verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen)
  • Grundlagen der Lebensmittelhygiene (Allgemeine Grundsätze der Mikrobiologie, Lebensmittel tierischer Herkunft, leicht verderbliche Lebensmittel, lebensmittelbedingte Erkrankungen)
  • Personalschulungen und betriebliche Eigenkontrolle (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte, Wareneingangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Speiseresteentsorgung, Temperaturüberwachung, Schädlingsbekämpfung)
  • Kennzeichnungsvorschriften
  • Getränkeschankanlagen

Dauer und Kosten der Schulung

Die Schulung dauert 7 Unterrichtsstunden (09:00 bis 16:00 Uhr). Die Kosten für die Schulung betragen 150 Euro pro Teilnehmer.

Schulungstermine

  • Dienstag, 16. April 2024 (Anmeldeschluss: Montag, 8. April 2024)
  • Dienstag, 18. Juni 2024 (Anmeldeschluss: Montag, 10. Juni 2024)
  • Dienstag, 15. Oktober 2024 (Anmeldeschluss: Montag, 7. Oktober 2024)
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Seminar nur bis 8 Tage vor dem jeweiligen Seminar möglich ist. Anmeldungen im Nachgang können nicht berücksichtigt werden!

Weitere Hinweise zur Schulung

  • Ohne Anmeldung ist leider keine Teilnahme an der Schulung möglich.
  • Die Bezahlung der Kosten in Höhe von 150 Euro pro Teilnehmer erfolgt im Voraus.
  • Am Ende der Schulung erfolgt ein Abschlusstest in Form eines Multiple-Choice-Fragebogens.
Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist das Bestehen des Abschlusstests.

Ersatzbescheinigung

Haben Sie bereits an der Lebensmittelhygieneschulung teilgenommen und Ihre Bescheinigung nicht mehr vorliegen? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt zur Anforderung einer Ersatzbescheinigung auf!