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Ende Juli 2017 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin für Versicherungsvermittler und -berater vorgesehenen Änderungen traten am 23. Februar 2018 in Kraft.
Versicherungsvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie hier.
Versicherungsvermittler/-innen müssen sowohl im Impressum als auch gegenüber Kunden und Kundinnen beim ersten Geschäftskontakt Informationspflichten erfüllen. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.