E-Mobilität: Förderprogramme
Übersicht
Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.
- Übersicht der e-mobil BW GmbH
- Übersicht des Verkehrsministeriums BW
- Übersicht Förderprogramme Elektromobilität der staatlichen NOW GmbH bzw. deren „Förderfinder“
- Übersicht seitens des Bundeamtes für Logistik und Mobilität
- Förderdatenbank des Bundes
Förderung durch den Bund
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt.
Was wird gefördert?- E-Lastenfahrrad
- eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
- maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
- serienmäßig und fabrikneu sein
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
- Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbundenWie hoch ist die Förderung?- 25 Prozent der Anschaffungskosten,
- Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
- Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.
Förderung durch das Land
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW sowie auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) im Detail eingesehen werden können.
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Das Ministerium für Verkehr fördert Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie den Anschluss an das Spannungsnetz.Was wird gefördert?
- KMU oder Großunternehmen
- Kaufen und Installation neuer Ladestationen inklusive Netzanschluss für Elektro-Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
- auf Betriebsgeländen,
- an Umschlagpunkten und
- in Lade-Hubs
in Baden-Württemberg, soweit diese
- kabelgebundenes Laden ermöglichen,
- öffentlich und nicht öffentlich zugänglich sind,
- die beantragten Ladepunkte nach spätestens 18 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Betrieb genommen und mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme in Baden-Württemberg betrieben werden.
Stand: Juli 2025