• Abgrenzung (Industrie, Handwerk / Handwerk, Nichthandwerk)

    Jost Leuchtenberg
    • 0231 5417-240
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    Andreas Meier
    • 0231 5417-243
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  • AEVO
    Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung mitbringen. Im Regelfall ist dies durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.

    Zulassung: Arbeitsstätte, Lehrgangsort oder Wohnort im IHK-Bezirk
    Oliver Krause
    • 0231 5417-387
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    Weitere Informationen

    • Ausbilder-Eignungsprüfung
  • Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
    Das 2011 neu beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) bietet Personen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, erstmals einen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss. Die IHK zu Dortmund bietet Personen aus der Region Westfälisches Ruhrgebiet, die einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses stellen wollen, ab Mitte März 2012 eine Einstieg- und Erstberatung an. Eine Antragsstellung ist ab dem 2. April 2012 möglich.
    Jens Nordmann
    Jens Nordmann
    • 0231 5417-285
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  • Ansiedlung
    Als Träger öffentlicher Belange wird die Industrie- und Handelskammer bei der Aufstellung von Bauleitplänen beteiligt. In ihren Stellungnahmen berücksichtigt sie die Interessen der Wirtschaft. Die IHK wird in allen Planungsebenen eingeschaltet.
    Torsten Mack
    Torsten Mack
    • 0231 5417-274
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  • Arbeitskreis (Außenwirtschaft)
    ehem. Arbeitskreis (Außenwirtschaft)
    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Agathe Szymanski-Hallerberg
    • 0231 5417-129
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  • Arbeitskreis (Verkehrswirtschaft)
    ehem. Arbeitskreis (Verkehrswirtschaft)
  • Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Beratung von Unternehmen
    Viele der Menschen, die derzeit nach Deutschland kommen, werden hier bleiben. Eine große Zahl davon wird auch im Westfälischen Ruhrgebiet mit den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna eine neue Heimat suchen.
    Eine bestmögliche Integration kann nur über Bildung und Arbeit gelingen. Dies ist eine langfristige und anspruchsvolle Aufgabe, die alle Akteure unserer Gesellschaft erfordert. Die regionale Wirtschaft ist sich ihrer
    gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und möchte zudem mit Blick auf die demografische Entwicklung das neue Potenzial an Arbeitskräften zur eigenen Fachkräftesicherung nutzen. Die IHK zu Dortmund
    steht den Unternehmen dabei als verlässlicher Partner zur Seite und hat u.a. diesen Fahrplan zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Westfälischen Ruhrgebiet entwickelt. Dabei konzentriert sie sich auf
    die Heranführung junger Menschen an die betriebliche Ausbildung.
    Sandra Schröder
    Sandra Schröder
    • 0231 5417-190
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    Weitere Informationen

    • Ausbildung: Integration in den Betrieb
    • Berufseinstieg für geflüchtete Frauen
    • Sprachliche Hürden überwinden
  • Arbeitsschutz
    Arbeitgeber haben für den Schutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bestimmen. Die IHK informiert über die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und hat zu diesem Zweck mit weiteren Kooperationspartnern eine Informationsplattform im Internet eingerichtet.
    Torsten Mack
    Torsten Mack
    • 0231 5417-274
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    Weitere Informationen

    • Umwelt-Update 2025
  • Aufstiegs-BAFöG
    Die Teilnahme an einer Maßnahme der Höheren Berufsbildung (z. B. Meister, Fachwirt, Fachkaufmann) wird im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes gefördert. Die Teilnehmer können einen Zuschuss sowie zinsgünstigen Kredit zur Bestreitung der Lehrgangskosten erhalten, Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen darüber hinaus einen Unterhaltszuschuss. Die IHK berät über die Möglichkeiten der Förderung, nimmt Förderanträge entgegen und leitet sie nach Erstbearbeitung an die zuständige Landesbehörde.
    Oliver Bals
    Oliver Bals
    • 0231 5417-208
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    Weitere Informationen

    • Aufstiegs-BAföG (AFBG)
  • Aufstiegsweiterbildung
    Die IHK bereitet in Vollzeitlehrgängen und berufsbegleitenden Lehrgängen auf anerkannte Weiterbildungsabschlüsse vor (z. B. Fachwirte, Fachkaufleute, Meister, Betriebswirte). Anschließend ist eine Prüfung vor einem Ausschuss der IHK möglich.
    Nadine Dominiak
    Nadine Dominiak
    • 0231 5417-307
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    Weitere Informationen

    • Informationen zur Höheren Berufsbildung
  • Ausbildereignung, Lehrgänge
    Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung mitbringen. Im Regelfall ist dies durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
    Nadine Dominiak
    Nadine Dominiak
    • 0231 5417-307
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    Weitere Informationen

    • Ausbilder-Eignungsprüfung
    • Informationen für Ausbilder
  • Ausbildung der Ausbilder, Lehrgänge
    Wer ausbilden möchte, muss neben der persönlichen und fachlichen auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung mitbringen. Im Regelfall ist dies durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
    Nadine Dominiak
    Nadine Dominiak
    • 0231 5417-307
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    Weitere Informationen

    • Ausbilder-Eignungsprüfung
    • Informationen für Ausbilder
  • Ausbildungsberatung, gewerblich-technische Berufe
    Als zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht die IHK die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und fördert sie durch Beratung der ausbildenden Unternehmen wie der Auszubildenden. Hierfür sind besonders bestellte Ausbildungsberater zuständig. Ihre Tätigkeit umfaßt die Beratung bei der erstmaligen Ausbildungsaufnahme einschließlich Feststellung der Ausbildungseignung, die laufende Begleitung der Ausbildung und die Hilfe bei Konfliktfällen. Die Ausbildungsberater pflegen intensive Kontakte zu den Betrieben wie zu den Berufsschulen.
    Jens Nordmann
    Jens Nordmann
    • 0231 5417-285
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  • Ausbildungsberatung, Handels- und Gastronomieberufe
    Als zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht die IHK die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und fördert sie durch Beratung der ausbildenden Unternehmen wie der Auszubildenden. Hierfür sind besonders bestellte Ausbildungsberater zuständig. Ihre Tätigkeit umfaßt die Beratung bei der erstmaligen Ausbildungsaufnahme einschließlich Feststellung der Ausbildungseignung, die laufende Begleitung der Ausbildung und die Hilfe bei Konfliktfällen. Die Ausbildungsberater pflegen intensive Kontakte zu den Betrieben wie zu den Berufsschulen.
    Tina-Maria Mohr
    Tina-Maria Mohr
    • 0231 5417-264
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  • Ausbildungsberatung, IT-Berufe, Verkehrs- und Transportberufe/Lagerlogistik, Industriekaufleute
    Als zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht die IHK die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und fördert sie durch Beratung der ausbildenden Unternehmen wie der Auszubildenden. Hierfür sind besonders bestellte Ausbildungsberater zuständig. Ihre Tätigkeit umfaßt die Beratung bei der erstmaligen Ausbildungsaufnahme einschließlich Feststellung der Ausbildungseignung, die laufende Begleitung der Ausbildung und die Hilfe bei Konfliktfällen. Die Ausbildungsberater pflegen intensive Kontakte zu den Betrieben wie zu den Berufsschulen.
    Marco Bischoff
    Marco Bischoff
    • 0231 5417-375
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  • Ausbildungsberatung, Kaufmännische- und Dienstleistungsberufe
    Als zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht die IHK die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und fördert sie durch Beratung der ausbildenden Unternehmen wie der Auszubildenden. Hierfür sind besonders bestellte Ausbildungsberater zuständig. Ihre Tätigkeit umfaßt die Beratung bei der erstmaligen Ausbildungsaufnahme einschließlich Feststellung der Ausbildungseignung, die laufende Begleitung der Ausbildung und die Hilfe bei Konfliktfällen. Die Ausbildungsberater pflegen intensive Kontakte zu den Betrieben wie zu den Berufsschulen.
  • Ausbildungsberatung, Leitung / Grundsatzfragen
    Als zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht die IHK die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und fördert sie durch Beratung der ausbildenden Unternehmen wie der Auszubildenden. Hierfür sind besonders bestellte Ausbildungsberater zuständig. Ihre Tätigkeit umfaßt die Beratung bei der erstmaligen Ausbildungsaufnahme einschließlich Feststellung der Ausbildungseignung, die laufende Begleitung der Ausbildung und die Hilfe bei Konfliktfällen. Die Ausbildungsberater pflegen intensive Kontakte zu den Betrieben wie zu den Berufsschulen.
    Dirk Vohwinkel
    Dirk Vohwinkel
    • 0231 5417-282
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  • Ausbildungsberechtigung, gewerblich-technische Berufe
    Wer ausbilden will, muß als Betrieb und als betrieblicher Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die betriebliche Eignung, die persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders. Die Feststellung dieser Voraussetzungen und damit der Ausbildungsberechtigung obliegt der IHK.
    Jens Nordmann
    Jens Nordmann
    • 0231 5417-285
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  • Ausbildungsberechtigung, Handels- und Gastronomieberufe
    Wer ausbilden will, muß als Betrieb und als betrieblicher Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die betriebliche Eignung, die persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders. Die Feststellung dieser Voraussetzungen und damit der Ausbildungsberechtigung obliegt der IHK.
    Tina-Maria Mohr
    Tina-Maria Mohr
    • 0231 5417-264
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  • Ausbildungsberechtigung, IT-Berufe, Verkehrs- und Transportberufe/Lagerlogistik, Industriekaufleute
    Wer ausbilden will, muß als Betrieb und als betrieblicher Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die betriebliche Eignung, die persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders. Die Feststellung dieser Voraussetzungen und damit der Ausbildungsberechtigung obliegt der IHK.
    Marco Bischoff
    Marco Bischoff
    • 0231 5417-375
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  • Ausbildungsberechtigung, Kaufmännische- und Dienstleistungsberufe
    Wer ausbilden will, muß als Betrieb und als betrieblicher Ausbilder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die betriebliche Eignung, die persönliche Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders. Die Feststellung dieser Voraussetzungen und damit der Ausbildungsberechtigung obliegt der IHK.
  • Ausbildungsbetrieb, gewerblich-technische Berufe
    Nicht jedes Unternehmen darf in allen Berufen ausbilden. Beispiel: Der Einzelhändler kann nicht zum Bankkaufmann ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt.

    Der Ausbildungsberater der IHK berät das Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Inhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbund-Ausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen erlernt werden.
    Jens Nordmann
    Jens Nordmann
    • 0231 5417-285
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  • Ausbildungsbetrieb, Handels- und Gastronomieberufe
    Nicht jedes Unternehmen darf in allen Berufen ausbilden. Beispiel: Der Einzelhändler kann nicht zum Bankkaufmann ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt.

    Der Ausbildungsberater der IHK berät das Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Inhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbund-Ausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen erlernt werden.
    Tina-Maria Mohr
    Tina-Maria Mohr
    • 0231 5417-264
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  • Ausbildungsbetrieb, IT-Berufe, Verkehrs- und Transportberufe/Lagerlogistik, Industriekaufleute
    Nicht jedes Unternehmen darf in allen Berufen ausbilden. Beispiel: Der Einzelhändler kann nicht zum Bankkaufmann ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt.

    Der Ausbildungsberater der IHK berät das Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Inhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbund-Ausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen erlernt werden.
    Marco Bischoff
    Marco Bischoff
    • 0231 5417-375
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  • Ausbildungsbetrieb, Kaufmännische- und Dienstleistungsberufe
    Nicht jedes Unternehmen darf in allen Berufen ausbilden. Beispiel: Der Einzelhändler kann nicht zum Bankkaufmann ausbilden. Erforderlich ist stets, dass das Unternehmen fachlich die in den jeweiligen Berufsbildern genannten Voraussetzungen erfüllt.

    Der Ausbildungsberater der IHK berät das Unternehmen vor Ort, in welchen Berufen ausgebildet werden kann. Wenn ein Unternehmen nicht alle Inhalte eines Berufsbildes vermitteln kann, organisiert die IHK eine Verbund-Ausbildung, d. h. einzelne Ausbildungsinhalte können dann in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen erlernt werden.
  • Ausbildungskonsens, Ausbildungspakt
    Zur Fortentwicklung des Ausbildungsmarktes und des Ausbildungssystems haben die Landesregierung, Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Arbeitsämter den Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen geschlossen. Kern ist das Versprechen, allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Hierfür sind besondere Aktivitäten auch der IHK vorgesehen, so z. B. besondere Lehrstellenbörsen sowie die Einrichtung von überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Auf Bundesebene besteht mit dem Ausbildungspakt eine ähnliche Vereinbarung.
    Dirk Vohwinkel
    Dirk Vohwinkel
    • 0231 5417-282
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  • Ausbildungsnachweis elektronisch führen
    Gesetzesänderung (5. April 2017):

    Ausbildungsnachweis kann auch elektronisch angefertigt werden. Ebenfalls wird eine digitale Version vom Ausbildungsnachweis zugelassen. Ausbildungsbetrieb kann einen Drittanbieter einschalten. Voraussetzung: Druckfunktion oder PDF-Format.
    IHK eigene Lösung liegt noch nicht vor.

    IHK lässt sich bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung durch den Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt wurde.

    Dirk Vohwinkel
    Dirk Vohwinkel
    • 0231 5417-282
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  • Ausbildungsplatzakquise
    Zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt unternimmt die IHK besondere Anstrengungen zur Gewinnung von neuen Ausbildungsbetrieben und -stellen. Im Rahmen der Ausbildungsplatzakquise werden kammerzugehörige Betriebe aufgesucht, um sie für eine Aufnahme bzw. Verstärkung der eigenen Ausbildung zu gewinnen. Betriebe werden im direkten Kontakt über Vorteile, Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer eigenen bzw. verstärkten Berufsausbildung informiert, bestehende Probleme und Hemmnisse erfasst und grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
  • Ausbildungsprüfungen, Bau- und Gastronomieberufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Simone Kissing
    Simone Kissing
    • 0231 5417-238
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  • Ausbildungsprüfungen, Bürobetonte kaufmännische Berufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Sabine Buchna
    Sabine Buchna
    • 0231 5417-278
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    Michael Schubsky
    • 02381 92141-511
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  • Ausbildungsprüfungen, Bürokaufleute / Lagerberufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Michael Schubsky
    • 02381 92141-511
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  • Ausbildungsprüfungen, Einzelhandelsberufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Michael Schubsky
    • 02381 92141-511
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  • Ausbildungsprüfungen, IT-Berufe und sonstige gewerblich-technische Berufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Gesa Führing
    Gesa Führing
    • 0231 5417-263
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    Karin Knospe
    • 0231 5417-210
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    Michael Schubsky
    • 02381 92141-511
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  • Ausbildungsprüfungen, Leitung / Bankkaufmann/-frau
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
  • Ausbildungsprüfungen, Metall- und Elektroberufe
    Auszubildende haben während ihrer Berufsausbildung in der Regel zwei Prüfungen abzulegen:

    eine Zwischenprüfung und
    die Abschlussprüfung.

    Zuständig für die Prüfungsdurchführung ist die IHK; für die eigentliche Prüfungsabnahme errichtet sie Prüfungsausschüsse, in denen Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrer ehrenamtlich tätig sind. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis.
    Gesa Führing
    Gesa Führing
    • 0231 5417-263
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  • Ausbildungsverhältnisse/Eintragung
    Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der bei der IHK einzureichen ist und dessen Einhaltung überwacht wird.

    Die IHK stellt ihren Mitgliedsunternehmen Vertragsmuster zur Verfügung, berät sowohl die Unternehmen wie auch die Auszubildenden über die Vertragsinhalte und registriert den Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Die IHK überwacht den Verlauf der Ausbildung. Sie erhebt für die Eintragung und für die Abnahme der Prüfungen eine Gesamtgebühr.
    Maria Lorefice
    Maria Lorefice
    • 0231 5417-283
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    Kerstin Washof
    Kerstin Washof
    • 0231 5417-401
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  • Ausländerrecht
    Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK bei Nicht-EU-Ausländern, ob an der beabsichtigten Selbständigkeit ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis besteht.
    Celine Rodrigues
    Celine Rodrigues
    • 0231 5417-166
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  • Auslandshandelskammern
    Das Auslandshandelskammernetz besteht aus Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft in 80 Ländern.

    Kernaufgabe des Auslandshandelskammernetzes ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, beispielsweise zu den Bereichen: Marktstrukturen und Branchenentwicklungen, Marktchancen von Produkten und Dienstleistungen, Kooperations- und Vertriebspartner, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Dominik Stute
    Dominik Stute
    • 0231 5417-315
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  • Auslandsmessen
    Ihre IHK informiert über Auslandsmessen in den unterschiedlichen Ländern und Branchen über Fördermöglichkeiten für Messebeteiligungen, die von der Bundesregierung, den Landesregierungen und der EU gewährt werden. Bei Bedarf können zu spezifischen Messen Gemeinschaftsstände für Unternehmen organisiert werden.

    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Dominik Stute
    Dominik Stute
    • 0231 5417-315
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  • Ausschuss (Dienstleistung)

    Simone Bergmann
    Simone Bergmann
    • 0231 5417-233
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  • Ausschuss (Einzelhandel)

    Simone Bergmann
    Simone Bergmann
    • 0231 5417-233
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  • Ausschuss (Großhandel)

    Simone Bergmann
    Simone Bergmann
    • 0231 5417-233
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  • Ausschuss für Information und Kommunikation

    Stellv. HauptgeschäftsführerWulf-Christian Ehrich
    Stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich
    • 0231 5417-246
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    Weitere Informationen

    • Ausschuss für Information und Kommunikation
  • Außenwirtschaftsausschuss

    Stellv. HauptgeschäftsführerWulf-Christian Ehrich
    Stellv. Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich
    • 0231 5417-246
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    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Thomas Langer
    Thomas Langer
    • 0231 5417-232
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    Dominik Stute
    Dominik Stute
    • 0231 5417-315
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    Weitere Informationen

    • Außenwirtschaftsausschuss
  • Außenwirtschaftsberatung
    Die IHK berät in allen Außenwirtschaftsfragen. Dazu gehört die Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland genauso, wie die Beratung bei der Abwicklung von Ex- und Importgeschäften einschließlich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Weitere Informationen

    • Themen in der Außenwirtschaft
  • Außenwirtschafts-Formulare
    Die IHK bietet den Verkauf spezieller Außenwirtschafts-Formulare an.
    Marion Kreft
    • 0231 5417-248
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    Britta Moege
    • 0231 5417-165
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    Michael Schubsky
    • 02381 92141-511
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    Petra Tolk
    Petra Tolk
    • 0231 5417-170
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    Weitere Informationen

    • Themen in der Außenwirtschaft
  • Außenwirtschaftsrecht
    Die IHK berät in allen Außenwirtschaftsfragen. Dazu gehört die Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland genauso, wie die Beratung bei der Abwicklung von Ex- und Importgeschäften einschließlich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
    Malte Fraisl
    Malte Fraisl
    • 0231 5417-273
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    Weitere Informationen

    • Themen in der Außenwirtschaft
  • Automatenwirtschaft
    Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Sie kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO).

    Die Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten nach § 33c GewO wird in NRW von folgenden IHKs angeboten:

    IHK Bielefeld
    IHK Duisburg
    IHK Köln
    IHK Münster
    Celine Rodrigues
    Celine Rodrigues
    • 0231 5417-166
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  • Azubi-Akademie
    Die IHK zu Dortmund präsentiert Ihnen das neue Produkt AZUBI-Akademie, welches ein auf die Auszubildenden zugeschnittenes Weiterbildungskonzept darstellt. Altbewährte wie auch neue Weiterbildungsprodukte wurden hier zusammengefasst. Ziel der Akademie ist es, junge Leute während ihrer Ausbildungsphase mit gezielten Weiterbildungsangeboten zu begleiten.

    Es handelt sich um ein Paket bestehend aus fünf verschiedenen Modulen, die sowohl auf leistungsstarke wie auch leistungsschwächere Auszubildende zugeschnitten sind.
    Susanne Wittke
    Susanne Wittke
    • 0231 5417-418
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    Corinna Brandt
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