• Gaststättenunterrichtung
    Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenerlaubnis ist die so genannte Gaststättenunterrichtung. Die IHK Karlsruhe führt diese Unterrichtungen durch. Daneben informiert sie die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.
    Anja Felden
    Anja Felden
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-187
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    • Gaststättengewerbe (Unterrichtung)
  • Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer
    Die IHK führt Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer zum Erwerb des EU-Schulungsnachweises durch. Die Lehrgänge werden von anerkannten Schulungsveranstaltern der IHK Karlsruhe durchgeführt.
    Nico Rabenstein
    IHK Karlsruhe
    Bereich Verkehr
    • 0721 174-175
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    • Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
    • Schulung und Prüfung Gefahrgutfahrern
  • Gesellschaftsrecht
    GbR, GmbH, UG oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Sie möchten wissen, welches für Sie die richtige Rechtsform ist, oder wie man z. B. eine GmbH gründet? All dies regelt das Gesellschaftsrecht. Die IHK Karlsruhe unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Die IHK Karlsruhe kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Berit Maisenbacher
    Berit Maisenbacher
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-219
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    Saskia Reich
    Saskia Reich
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-323
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    Sandra Vollmer
    Sandra Vollmer
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-459
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    • Gesellschaftsrecht
  • Gesundheitszeugnis
    Der gewerbsmäßige Umgang mit Lebensmitteln ist nur Personen gestattet, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes besitzen.
    Anja Felden
    Anja Felden
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-187
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  • Gewerbeerlaubnis
    Wenn Sie unternehmerisch tätig werden wollen, ist zunächst notwendig abzugrenzen, ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder um einen freien Beruf. Ein Gewerbe ist anzuzeigen. Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten bedürfen vor Aufnahme einer besonderen Genehmigung durch die örtlich zuständige Behörde, wie z.B. das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit uvm. Die IHK Karlsruhe informiert zu Fragen der Gewerbeerlaubnis.
    Anja Frank
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-456
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    Nicole Hosseini-Khorassani
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-188
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    Manuela Höll
    IHK Karlsruhe
    Bereich Vermittler
    • 0721 174-356
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    Nathalie Pestel
    IHK Karlsruhe
    Bereich Vermittler
    • 0721 174-355
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    Frauke Volz
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-364
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    Weitere Informationen
    • Erlaubnis, Registrierung, Änderungen im Register
    • Erlaubnis, Registrierung, Änderungen im Register
    • Erlaubnisverfahren
  • Gewerberecht
    Die IHK Karlsruhe informiert zu Fragen des Gewerberechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Berit Maisenbacher
    Berit Maisenbacher
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-219
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    Sandra Vollmer
    Sandra Vollmer
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-459
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    Weitere Informationen
    • Gewerberecht
  • Gewerbesteuer
    Städte und Gemeinden setzen jährlich die Hebesätze für die Gewerbesteuer fest. Die Höhe der Gewerbesteuer kann ein Faktor bei Standortentscheidungen von Unternehmen sein. Die IHK Karlsruhe informiert über die Höhe der Hebesätze in Ihrem Kammerbezirk und beantwortet Fragen.
    Sandra Vollmer
    Sandra Vollmer
    IHK Karlsruhe
    • 0721 174-459
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  • Gewerbeuntersagung
    Bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann die Gewerbeausübung untersagt werden. Die IHK nimmt im Verfahren gutachterlich Stellung.
    Sarah Eckert
    Sarah Eckert
    IHK Karlsruhe
    Bereich Recht
    • 0721 174-244
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    Weitere Informationen
    • Gewerbeuntersagungsverfahren
  • Gründungsberatung
    Wer ein Geschäftsmodell ausarbeitet hat viele Fragen. Die individuelle Gründungsberatung bietet eine kompetente Unterstützung auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Die IHK Karlsruhe beantwortet individuelle Fragen, gibt Feedback und Denkanstöße zur Planung, den konkreten Meilensteinen der Gründung und den Schritten danach.
    Bianca Schmid
    Bianca Schmid
    IHK Karlsruhe
    Bereich Gründung, Wachstum, Nachfolge
    • 0721 174-179
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    Weitere Informationen
    • Gründungsberatung
  • Gründungsseminar
    Wer ein Geschäftsmodell ausarbeitet hat viele Fragen. Die Online-Veranstaltung liefert in zwei Stunden wichtige Grundlagen für einen guten Start in die Selbständigkeit. Es geht dabei um die Gründerpersönlichkeit, Formalitäten, Marketing, Vertrieb, Finanzierung, Förderung , Steuern und Versicherungen.
  • Gründungswerkstatt
    Mit der Gründungswerkstatt Baden-Württemberg können angehende Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Geschäftsidee online ausarbeiten. Das Internet-Angebot hilft, an alle wichtigen Schritte zu denken: Von der Konkretisierung der Idee bis zur Planung der Finanzen. Die Gründer können dabei ihren Businessplan Schritt für Schritt entwickeln und ihre Ergebnisse in einem geschützten Bereich speichern.
    Bianca Schmid
    Bianca Schmid
    IHK Karlsruhe
    Bereich Gründung, Wachstum, Nachfolge
    • 0721 174-179
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    Christiane Sucietto
    Christiane Sucietto
    IHK Karlsruhe
    Bereich Gründung, Wachstum, Nachfolge
    • 0721 174-365
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    • Wegweiser Gründung
  • Gründungszuschuss
    Gründerinnen und Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.
    Weitere Informationen
    • Stellungnahme Tragfähigkeit
  • Güterkraftverkehr
    Das Transportgewerbe ist in starkem Ausmaß von gesetzlicher Reglementierung betroffen. Stichworte gibt es genügend: Lenk- und Ruhezeiten, Lkw-Maut, Ladungssicherung, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Haftung des Frachtführers uvm. Wer sich als Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht selbstständig machen möchte, benötigt eine Güterkraftverkehrsgenehmigung. Um diese zu erlangen, sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die persönliche Fachkunde nachzuweisen. In all den genannten Punkten und noch vielen mehr werden Sie von der IHK Karlsruhe fachkundig beraten.