Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb gründen möchten, egal ob Bar, Restaurant oder Imbiss, benötigen Sie bei der Gewerbeanzeige eine Unterrichtungsbescheinigung. Personen mit einer einschlägigen Ausbildung sind eventuell befreit und können ggf. auf diese Ausbildung verweisen.

Neues Gaststättengesetz

Die Landesregierung hat im November 2025 ein neues Gaststättengesetz beschlossen, dass ab 2026 gilt. Danach entfällt die Erlaubnispflicht und wird durch eine “Anzeigepflicht Plus” ersetzt. D.h. dass unabhängig vom Alkoholausschank ab 1. Januar 2026 eine Gewerbeanzeige unter Vorlage eines Nachweises zum Besuch einer Gaststättenunterrichtung vorgelegt werden muss, eine Erlaubnis ist nicht mehr zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass auch ohne formale Prüfung im Erlaubnisverfahren die notwendigen Anforderungen, zum Beispiel baurechtlicher Art, dennoch erfüllt werden müssen. Hier obliegt es zukünftig noch stärker den Gründern, vor Beginn alle relevanten Regelungen selbstständig zu prüfen, um spätere Konsequenzen im laufenden Betrieb zu vermeiden. Das Ministerium hat für Gastronomen ein Factsheet mit weiteren Informationen bereitgestellt.
Wichtig für Neugründungen von Personen, die aber früher schon einmal bei einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben: In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden. D.h. es wird zukünftig weder eine vor mehreren Jahren in Stuttgart ausgestellte Teilnahmebescheinigung akzeptiert, noch können zukünftig selbst aktuelle Bescheinigungen aus anderen Bundesländern von den Behörden akzeptiert werden. Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung: Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter i.d.R. noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden. Im Rahmen der Übergangsregelung gelten auch noch Bescheinigungen aus anderen Bundesländern. D.h. dass zum Beispiel eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK München aus dem Dezember 2025 auch noch im Januar zur Gründung genutzt werden kann. Für Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, ist dagegen eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung hier vor Ort nach neuem Recht erforderlich. Diese “alten” Bescheinigungen werden i.d.R. nicht mehr anerkannt.
Die IHK Karlsruhe bietet die Veranstaltung regelmäßig an, die Termine sehen Sie in unten stehendem Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie am Veranstaltungstag nur zugelassen werden, wenn Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, so dass Sie dem Dozenten, der Dozentin auch bei komplexen Inhalten folgen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichen, rufen Sie uns gerne an.

Eingeschränkte Deutschkenntnisse

Für Teilnehmende mit eingeschränkten Deutschkenntnissen bieten wir im Spätjahr einen speziellen Termin an, bei denen die Teilnehmerzahl stärker begrenzt ist und dafür die Zeit verlängert wurde. So kann eine sprachkundige Person, die Sie selbst mitbringen müssen, Ihnen die Inhalte in Ihre Sprache übersetzen. Der Dozent oder die Dozentin macht dafür regelmäßig ausreichende Pausen.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Rechnung sowie die Einladung zusenden.
Wenn Sie sich verbindlich anmelden wollen, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr in Höhe von 130 €. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (per E-Mail an anja.felden@karlsruhe.ihk.de) bis 5 Werktage vor dem Unterrichtungstermin ist eine Reduzierung möglich. Bei einer kurzfristigen Absage von weniger als 5 Werktagen vor dem Termin fällt die volle Gebühr an.

Befreiungsmöglichkeiten

Alle Ausnahmen von der Unterrichtungsverpflichtung werden in der Anlage des Wirtschaftsministeriums zur Verwaltungsvorschrift aufgelistet. Wenn Sie sich in dieser Liste wiederfinden, können Sie mit Ihrem Abschluss direkt das Gewerbe anmelden und müssen keine Unterrichtung besuchen.
Wenn Sie sich dennoch anmelden möchten um auf den aktuellen Stand gebracht zu werden, ist das natürlich freiwillig möglich - wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Sie finden zudem Informationen auf der gemeinsamen Webseite des Dehoga Baden-Württembergs und der IHKs im Land.

Kosten und zeitlicher Umfang der Gaststättenunterrichtung

Wenn Sie sich über unten stehendes Formular verbindlich anmelden, erheben wir von Ihnen für die Teilnahme eine Gebühr entsprechend dem aktuellen Gebührentarif. Eine kostenfreie Absage ist nach der verbindlichen Anmeldung nicht mehr möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-Mail an anja.felden@karlsruhe.ihk.de) bis 5 Tage vor dem Unterrichtungstermin ist eine Reduzierung der Gebühr möglich. Bei einer kurzfristigen Absage fällt die volle Gebühr an. Die Unterrichtung findet generell vormittags in Präsenz in den Räumen der IHK statt und dauert ca. 4,5 Std. Die Dolmetscherunterrichtung findet ebenfalls in Präsenz in den Räumen der IHK statt, dauert aber durch die Übersetzungen der Dolmetscher ca. 8 Std.

Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung

Hinweis: Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt voraus, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Mitnahme eines Dolmetschers ist grundsätzlich nicht möglich. Der Dolmetschertermin ist die Ausnahme, hier nehmen nur Personen teil, die nicht genügend Deutsch verstehen und einen Dolmetscher mitbringen müssen.