Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wer benötigt den Unterrichtungsnachweis?

Wer eine Gaststätte betreiben will, benötigt nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich eine Erlaubnis.
Eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht gilt dann, wenn
  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen (nur) an Hausgäste verabreicht werden.
Sofern eine erlaubnispflichtige Gaststätte mit Alkoholausschank betrieben werden soll, wird diese Erlaubnis von dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder des Landratsamtes erteilt.
Sie wird nur solchen Personen erteilt, die u. a. entweder eine Abschlussprüfung in einem Beruf bestanden haben, zu dessen Ausbildungsinhalt Grundzüge der lebensmittelrechtlichen Vorschriften gehören (siehe auch die Ausnahmeregelungen), oder die nachweisen, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und mit ihnen als vertraut gelten können. Diese Unterrichtungsbescheinigung erhält nur, wer an einer entsprechenden Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer teilgenommen hat.

Was ist der Inhalt der Gaststättenunterrichtung?

Die Unterrichtung soll die Grundzüge der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vermitteln. Inhaltlich erstreckt sich die Unterrichtung auf folgende Themengebiete:
  • Rechtsgrundlagen/Jugendschutzgesetz
  • Betriebliche Eigenkontrolle
  • Lebensmittelüberwachung
  • die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit Lebensmitteln
  • Hinweis für eihaltige Speisen/Hackfleischverordnung ("Boulettenprüfung")
  • Wein- und Bierrecht/Speisen- und Getränkekarte
  • Getränkeschankanlagenrecht/richtiger Ausschank
  • Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten
  • Infektionsschutzgesetz

Kosten und zeitlicher Umfang der Gaststättenunterrichtung

Für die Unterrichtung im Gaststättengewerbe fällt nach dem Gebührentarif ab 01.01.2024 eine Gebühr von 75 € an. Die Unterrichtung findet generell vormittags in Präsenz in den Räumen der IHK statt und dauert ca. 4 Std.

Anmeldung zur Gaststättenunterrichtung

Hinweis: Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt voraus, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Die Mitnahme eines Dolmetschers ist nicht möglich.
Für diejenigen, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gibt es die Möglichkeit an einer internationalen Unterrichtung bei der IHK Freiburg, der IHK Stuttgart oder der IHK München teilzunehmen.
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